SoFFin hält nach Ablauf der Annahmefrist 47,31 Prozent an der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) – Die Übernahme durch den Bund zur Rettung der HRE kann zügig fortgesetzt werden.



Berlin (ots) – - Der Finanzmarktstabilisierungsfonds hält für die
Bundesrepublik Deutschland nach Ablauf der Annahmefrist des
Übernahmeangebots am 4. Mai 2009
47,31 Prozent aller Aktien der HRE.
- Die Annahmefrist wird nicht verlängert.
- Um die Übernahme zur Rettung der Bank fortzusetzen, soll auf einer
außerordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2009 eine
Kapitalerhöhung beschlossen werden.
- Der SoFFin plant den vollständigen Erwerb der Anteile an der HRE.

Der Finanzmarktstabilisierungsfonds hält für die Bundesrepublik
Deutschland nach Ablauf der Annahmefrist des Übernahmeangebots am 4.
Mai 2009 47,31 Prozent aller Aktien der HRE.

Um die Übernahme zur Rettung der Bank fortzusetzen, soll auf einer
außerordentlichen Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung beschlossen
werden. Dies stärkt die Eigenkapitalbasis der Gesellschaft nachhaltig
und treibt die erforderliche Restrukturierung zügig voran. Es ist
zunächst geplant, das Grundkapital entsprechend zu erhöhen. Die
Ausgabe der neuen Aktien wird zum Nennwert erfolgen.

Die neuen Aktien sollen unter Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre ausschließlich vom Fonds gezeichnet werden, um eine
Kapital- und Stimmenmehrheit von 90 % an der HRE zu erhalten. Diese
Mehrheit ermöglicht anschließend die Übernahme der Anteile der
verbliebenen Minderheitsaktionäre im Wege des sog. Squeeze Out-
Verfahrens. Der Fonds geht davon aus, dass der Preis in diesem
Verfahren nicht über dem Angebotspreis von 1,39 Euro pro Aktie liegen
wird.

Die Aktionäre der HRE wurden bereits zur Teilnahme an der
außerordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni 2009 eingeladen.

Prof. Dr. Hannes Rehm, Sprecher des Leitungsausschusses des
SoFFin, zeigte sich angesichts des Ergebnisses optimistisch: “Wir
werden die Rettung der HRE konsequent vorantreiben. Die Bank ist
systemrelevant und muss zur Wahrung der Stabilität der
Finanzmärkte und der deutschen Wirtschaft gerettet werden. Ich gehe
davon aus, dass die geplante Kapitalerhöhung die erforderliche
Zustimmung erhält”, so Prof. Dr. Rehm weiter.

Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin)

Der Finanzmarktstabilisierungsfonds wird von der
Finanzmarktstabilisierungsanstalt verwaltet. “Sonderfonds
Finanzmarktstabilisierung” wird er anlassbedingt und wegen seiner
zeitlichen Befristung genannt. Der Fonds wurde am 17. Oktober 2008
aufgrund des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes geschaffen.

Hinweis an die Redaktionen: Alle Anfragen zum freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebot des SoFFin richten Sie bitte an die
unten genannten Personen. Auf der Website http://www.SoFFin.de finden
Sie alle aktuellen Materialien zu diesem Thema.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Pressekontakt:
Kirsten Bradtmöller
Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin)
- Finanzmarktstabilisierungsanstalt -
Leiterin Stab und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: (0 69) 23 88 30 09
E-Mail: kirsten.bradtmoeller@soffin.de  

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