Berlin (ots) – Zu den flächendeckenden Fotoaufnahmen des
US-Konzerns Google erklärt der für die Bereiche Ernährung,
Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Gesundheit zuständige
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Johannes Singhammer MdB:
Die systematische Anfertigung und kommerzielle Verwendung von
Fotoaufnahmen aller öffentlichen und privaten Grundstücke, Häuser und
Straßenzüge für den Internetdienst Street-View durch den US-Konzern
Google ist ein Eingriff in die Privatsphäre, der in dieser Form nicht
zu akzeptieren ist.
Daher ist die Position von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner
zu begrüßen, die zusammen mit dem Bundesinnenministerium rechtliche
Schritte gegen Googles Vorgehen prüft.
Der lapidare Hinweis von Google, man könne als Eigentümer der
Veröffentlichung schriftlich widersprechen, genügt bei Weitem nicht.
Vielmehr sollten private Anbieter solcher Dienste verpflichtet
werden, von den betroffenen Bürgern Einwilligungen einzuholen, wenn
sie solche Eingriffe planen. Darüber hinaus wäre auch ein Entgelt für
die Sondernutzung kommunalen Raums denkbar.
Das Recht an den privaten Daten ist höchstpersönlich. Die
Information, in welchem Haus oder welchem unmittelbaren Wohnumfeld
jemand lebt, sollte ebenso vor der flächendeckenden Erfassung
geschützt werden, wie es noch privatere Daten heute schon sind. Die
Tatsache, dass solche Internetangebote von anderen Ländern bereits im
Internet verfügbar sind, sollte uns nicht davon abhalten, für
Deutschland höhere Standards zu fordern, als dies beispielsweise in
den Vereinigten Staaten von Amerika üblich zu sein scheint.
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