Ulm (ots) – Wer bei ungebetenen Werbeanrufen nicht sofort
kommentarlos auflegt oder laut “Nein” ruft und dann schleunigst die
“Aus-Taste” am Telefon drückt, hat oft schon verloren: Der
unverfrorene Drücker am anderen Ende der Leitung sendet nicht nur
Unterlagen zu, sondern schließt einfach einen Vertrag ab. Das kann er
auch künftig machen – doch nicht bei Telekommunikation-, Strom- oder
Gasanbieter-Wechsel: eine Unterschrift ist nötig.
Das ist die gute Nachricht des Gesetzes, das der Verbraucherausschuss
gestern auf den Weg gebracht hat. Außerdem ist ein Widerrufsrecht
möglich, und der Anrufende darf nicht mehr seine Telefonnummer
unterdrücken.
Doch da fangen die Schwierigkeiten für den Geschädigten schon an. Was
macht er mit dieser Nummer? Möglicherweise führt sie nur zu einem
Hauptanschluss. Wie soll er nachweisen, dass er von dort aus
angerufen wurde? Und was ist, wenn er gar kein Telefon mit Display
hat?
Verträge zu widerrufen ist ebenfalls alles andere als einfach. Oft
verstecken sich die Anbieter hinter Briefkastenadressen. Wie
kriminell die schwarzen Schafe der Branche sind, zeigt sich daran,
dass ungebetene Werbeanrufe schon jetzt verboten sind – doch kaum
jemand interessiert sich dafür.
Die Hauptkritik am Schutz vor Telefonwerbung lautet: Verträge müssen
nicht schriftlich bestätigt werden. Es wird weiter Werbeanrufer
geben, die damit rechnen, dass manche Verbraucher nicht widerrufen.
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat sich in diesem Punkt über
Warnungen von Experten hinweggesetzt. Deshalb ist die beste Methode
auch künftig: sofort auflegen.
Pressekontakt:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218
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