Schwäbische Zeitung: Verbraucherschutz zum Weglaufen – Kommentar



Leutkirch (ots) – Die Verbraucher reiben sich die Augen: Vor Lebensmitteln, die nicht direkt krank machen, dürfen die Behörden nach wie vor auch dann nicht öffentlich warnen, wenn die Qualität zum Davonlaufen ist.

Der bayerische Großbäcker “Müller-Brot” führt seit Jahren vor, wie ohnmächtig die Kontrolleure sind, wenn Schadenersatzklagen in Millionenhöhe drohen. Kakerlaken, Mäusedreck und Schimmel – alles lange Zeit kein Grund, den Kunden reinen Wein einzuschenken. Das Schlimmste: All das hatten wir schon mal. Damals, als die Ekelfleisch-Skandale bundesweit Schlagzeilen machten und Bayerns ehemaliger Verbraucherminister Werner Schnappauf den Mut aufbrachte, mit den Schmuddel-Händlern öffentlich ins Gericht zu gehen.

Der junge Politiker bekam Klagen an den Hals – und stand von da an wohl auch auf der Abschussliste. Wer will, mag weiter glauben, dass Schnappauf über den erlegten Bären “Bruno” stolperte. Gefährlicher wurden ihm wohl seine Forderungen nach schärferen Gesetzen, die Politikern nicht den Mund verbieten. Jetzt verlangt der aktuelle Verbraucherminister vom Bund erneut solche Regeln. Passiert ist nämlich nur wenig seit den alten Skandalen. Guten Appetit.

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