Schwäbische Zeitung: Außer Kontrolle – Kommentar



Leutkirch (ots) – Auf den Schock folgt die Debatte: Hätte die Tat verhindert werden können? Hätte man sie ahnen müssen? Fehlt es an Sicherheitsvorkehrungen? Die Antwort heißt dreimal: nein. Hundertprozentige Sicherheit bietet keine Kontrolle. Wenn sie überhaupt stattfindet. Nehmen wir den Fall, den eine Anwältin im Internet schilderte: Sie arbeitet häufig am Amtsgericht München, übrigens ein Gericht mit Eingangskontrolle. Und was passiert? Weil sie so oft vor Ort ist, kennen viele der Mitarbeiter die Anwältin – und winken sie unkontrolliert durch, samt ihrer Klienten. Kontrollen, egal wie streng, nutzen eben nur, wenn sie erfolgen. Zudem: Wenn ein Täter es wirklich will, wird er seine Tat begehen – etwa außerhalb des Gerichtsgebäudes.

Auch sogenannte Routine-Prozesse geben keine Sicherheit. Denn die einzigen, für die ein Gang zum Gericht Routine ist, sind Juristen. Für sie gehören Gewalttaten zum Berufsrisiko. Zum Glück sind sie extrem selten.

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