Ahlhorn (ots) – In seinem heutigen Urteil hat das Landgericht Hamburg die Schadensersatzklage von Heidemark gegen den NDR in erster Instanz abgewiesen. Da in jedem Falle mit einer Berufung zu rechnen war, sieht Heidemark die Entscheidung zunächst als vorläufig an.
“Es handelt sich um ein laufendes Verfahren. Die heutige Entscheidung des Landgerichts Hamburg in der ersten Instanz war angesichts des bisherigen Verlaufes des Verfahrens so nicht zu erwarten. Insbesondere hatten zwei angeblichen Informanten des NDR ihre Aussagen als Zeugen verweigert. Da die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, können wir aber heute noch keine abschließende Bewertung dieser erstinstanzlichen Entscheidung vornehmen”, kommentiert Dr. Walter Scheuerl, Anwalt der Firma Heidemark.
“Heidemark wird aber auf jeden Fall Berufung einlegen. Der NDR wäre im umgekehrten Falle ziemlich wahrscheinlich auch in die Berufung gegangen. Damit haben wir jedenfalls gerechnet. Aus unserer Sicht ist die heutige Entscheidung daher zunächst nur eine vorläufige” ergänzt Dr. Scheuerl abschließend.
Pressekontakt:
Dr. Walter Scheuerl
Telefon: 040 35922-270
Mobil: 0172 4353741
E-Mail: w.scheuerl@gvw.com
No Comments on "Schadensersatzklage gegen den NDR: Heidemark wird in Berufung gehen"