Schadenersatz für Immobilienfonds-Besitzer: Erster Prozess endet mit außergerichtlichem Vergleich wegen Falschberatung



Frankfurt (ots) – Gerichtliches Urteil hätte Auswirkungen auf tausende Anleger gehabt / Weitere Einzelfall-Entscheidungen erwartet

Offene Immobilienfonds galten jahrzehntelang als sichere und täglich verfügbare Anlageklasse. Vor zwei Jahren schlossen dann etliche Fonds, Anleger konnten ihre Gelder nicht mehr abziehen. Wie das Anlegermagazin ,Börse Online’ in seiner aktuellen Ausgabe (39/2010) berichtet, zeigt jetzt der außergerichtliche Vergleich eines ersten Prozesses, dass Anleger Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn sie falsch beraten wurden.

Am 27. August begann am Landgericht Berlin ein Prozess wegen Falschberatung beim Kauf des offenen Immobilienfonds P2 Value, der dieser Tage durch einen außergerichtlichen Vergleich beendet wurde. Gegenüber standen sich eine Hausfrau, vertreten durch den Hamburger Kapitalmarkt-Anwalt Peter Hahn, und die Commerzbank. Im Frühjahr 2008 hatte ein Commerzbank-Berater der Klägerin den Morgan Stanley P2 Value als sichere und täglich liquide Anlage verkauft. Im Herbst des Jahres wurde der Fonds aufgrund von Liquiditätsengpässen eingefroren. Daraufhin veräußerte die Privatanlegerin ihre Anteile mit Verlust an der Börse und verklagte die Commerzbank auf Schadenersatz.

Laut ihrem Anwalt Peter Hahn hätte ein gerichtliches Urteil Auswirkungen auf tausende Anleger gehabt, die ihr Geld in die derzeit eingefrorenen Immobilienfonds investiert haben. Auch sie haben Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie eine falsche Beratung nachweisen können. Dem Vernehmen nach wurde über den Inhalt des Vergleichs jedoch Stillschweigen vereinbart. In der aktuellen ‘Börse Online’-Ausgabe stellt der Anwalt die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten vor, die geschädigte Anleger haben, um Schadenersatz zu erhalten.

Pressekontakt:

Grit Beecken, Redaktion G+J Wirtschaftsmedien
Tel.: 069/15 30 97 -773, Fax: 069/15 30 97 -799
E-Mail: beecken.grit@guj.de
www.boerse-online.de

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