Saarbrücker Zeitung: Leutheusser-Schnarrenberger kündigt Gesetzespaket gegen Abmahnmissbrauch im Internet an – Ausweitung des Datenschutzes in sozialen Netzwerken gefordert – Kritik an Facebook



Berlin / Saarbrücken. (ots) – Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will Anfang des nächsten Jahres ein Gesetzespaket zur Stärkung der Verbraucherrechte im Internet vorlegen. Der “Saarbrücker Zeitung” (Mittwochausgabe) sagte die FDP-Politikerin, ein Schwerpunkt sei die Eindämmung des Abmahnmissbrauchs bei Urheberrechtsverletzungen. Allein 2010 habe es hier 600 000 Fälle mit teils erheblichen Kosten gegeben. “Es gibt leider schwarze Schafe, auch unter Anwälten, die das zum Geschäftsmodell gemacht haben.” Sie wolle im Gesetz nun Streitwerte festlegen, so dass die Abmahnkosten “nicht mehr aus dem Ruder” laufen könnten. “Die bisherige Regelung, dass die Höchstgrenze bei einfach gelagerten Fällen maximal 100 Euro betragen darf, ist völlig fehlgeschlagen”, sagte die Ministerin. Zu dem Gesetzespaket werde auch eine Regelung für die Inkassobranche gehören, “die wir von ihren schwarzen Schafen befreien werden”. Leutheusser-Schnarrenberger sprach sich zugleich für eine datenschutzrechtliche Regelung gegen die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen im Internet aus. “Ich halte die derzeitige gesetzliche Lage nicht für ausreichend”, sagte die Ministerin. Notwendig sei eine Regelung, bei der der Einzelne bewusst eine Entscheidung über die Preisgabe seiner Daten treffen müsse. “Daten dürfen nur genutzt werden, wenn der Einzelne über die Verwendung informiert wurde und er ausdrücklich zugestimmt hat.” Leutheusser-Schnarrenberger verwies darauf, dass für eine Gesetzesinitiative in diesem Bereich Innenminister Peter Friedrich (CSU) zuständig sei. Scharf kritisierte die Ministerin den Anbieter Facebook dafür, dass dort Daten auch nach der Löschung eines Accounts noch gespeichert bleiben. “Ich finde die Argumentation von Facebook, man mache das für den Fall, dass der Kunde später wieder einen Account einrichtet, absolut nicht überzeugend.” Auch im Internet müsse der Grundsatz gelten: “Meine Daten gehören mir.”

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