Saarbrücken (ots) – Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU)
plant offenbar die Einführung von zusätzlichen Warnhinweisen auf so
genannten “Energydrinks”. Wie die “Saarbrücker Zeitung” (Samstag)
berichtet, sollen die immer beliebter werdenden Muntermacher mit hoch
konzentriertem Koffein und anderen Stoffen auch nur noch dann
verkauft werden dürfen. Die Zeitung beruft sich auf einen
Verordnungsentwurf des Ministeriums, der möglichst bald dem Bundesrat
zugeleitet werden soll.
Demnach soll auf Energiegetränken “in Fertigpackungen” künftig der
Hinweis stehen, dass der “Verzehr größerer Mengen, insbesondere bei
ausgiebiger sportlicher Betätigung, sowie ein gleichzeitiger Genuss
alkoholischer Getränke vermieden werden sollte”. Nur dann dürfen sie
noch in “in den Verkehr gebracht werden”, heißt es in der Verordnung.
Hintergrund sind entsprechende Warnungen des Bundesinstituts für
Risikobewertung (BfR) vor gesundheitlichen Gefahren durch die
vielfach in Dosen verkauften Getränke. Zu sportlichen Betätigungen
zählen die Experten laut Zeitung auch “anstrengendes Tanzen in der
Disco”.
Der Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftsvereinigung alkoholfreier
Getränke (wafg), Detlef Groß, sagte der Zeitung, seine Branche werte
die geplante Kennzeichnungspflicht als “gute Informationsbasis” für
Verbraucher. Allerdings sei Aigners nationaler Alleingang mit Blick
auf europäische Vorgaben “nur begrenzt sinnvoll”.
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