Rupprecht/Schipanski: Keine Rolle rückwärts bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses



Berlin (ots) – Heute feiert der akademische Titel “Diplom-Ingenieur” seinen 111. Geburtstag. Zu der im Vorfeld des Jahrestages aufgekommenen Debatte hinsichtlich der Zukunft des Titels und der Zweistufigkeit der Ausbildung in ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen erklären der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Rupprecht, und der zuständige Berichterstatter, Tankred Schipanski:

“Wir wollen den Titel Diplom-Ingenieur als international etablierte Marke anerkennen. Aus diesem Grund halten wir es für legitim, den Titel Diplom-Ingenieur als Übersetzungshilfe in den Zeugnissen von Master-Absolventen ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge zuzulassen. Die Hochschulen sollten auf Abschlusszeugnissen darauf hinweisen dürfen, dass der attestierte Master-Abschluss eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums qualitativ einem Abschluss als Diplom-Ingenieur entspricht. Wir erwarten aber, dass sich die TU 9 als Allianz der großen Technischen Universitäten dem Bologna-Prozess nicht verschließen. Der Bachelor sollte als erster berufsqualifizierender Abschluss angeboten werden.”

Hintergrund:

TU9 – das sind die führenden Technischen Universitäten in Deutschland: RWTH Aachen, TU Berlin, TU Braunschweig, TU Darmstadt, TU Dresden, Leibniz Universität Hannover, Karlsruhe Institute of Technology, TU München, Universität Stuttgart.

Der Begriff Bologna-Prozess bezeichnet ein politisches Vorhaben zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes bis zum Jahr 2010. In Deutschland wurde der Bologna-Prozess zum Anlass genommen, das Hochschulsystem auf international vergleichbare Abschlüsse umzustellen, um die (internationale) Mobilität der Studierenden zu erleichtern. Zugleich wurde damit die größte Studienreform der Nachkriegsgeschichte durchgesetzt.

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