Rundfunk-Beschwerden verfünffacht: Vierter Bericht der KJM zum Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien



München (ots) – Die deutsche Medienlandschaft würde anders aussehen, wenn es die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) nicht gäbe. Das belegt der heute auch online unter www.kjm-online.de veröffentlichte Vierte Bericht der KJM. Darin beschreibt die KJM-Stabsstelle die Arbeit der unabhängigen Kommission von März 2009 bis Februar 2011. Die wichtigsten Aussagen im Überblick:

– Beschwerden zu Rundfunksendungen verfünffacht

Im Berichtszeitraum sind knapp 1300 Beschwerden zu Rundfunksendungen eingegangen – fünfmal mehr als im vergangenen Berichtszeitraum. Dabei standen Reality-Formate (z.B. “Big Brother”) und Coaching-Formate (z.B. “Super Nanny”) im Zentrum der Kritik. Auch die Zahl der Telemedienbeschwerden stieg mit mehr als 420 im Berichtszeitraum deutlich. Der inhaltliche Schwerpunkt lag hier erneut auf Hinweisen zu pornografischen Inhalten sowie zu unzureichenden Zugangssystemen bei unzulässigen Inhalten. Mittels eines Online-Formulars auf der KJM-Homepage www.kjm-online.de können sich engagierte Bürger mit ihrer Beschwerde direkt an die KJM wenden.

– KJM-Prüfvolumen erneut gestiegen

Mit mehr als 4000 Prüffällen hat sich die KJM seit ihrer Gründung im April 2003 bis zum Ende des Berichtzeitraums im Februar 2011 beschäftigt. Dabei stieg der Prüfaufwand – analog zur wachsenden Anzahl der Beschwerden – von Jahr zu Jahr. So befasste sich die KJM im Berichtszeitraum mit knapp 230 Rundfunk- und 360 Telemedienfällen. Außerdem nahm sie zu rund 370 Internetangeboten im Rahmen eines Indizierungsverfahrens bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) Stellung und reichte selbst etwa 450 Indizierungsanträge bei der BPjM ein. In der Öffentlichkeit viel diskutierte Rundfunk-Prüffälle der letzten zwei Jahre waren beispielsweise das Real-Life-Format “Erwachsen auf Probe” (RTL) oder “Tatort Internet” (RTL 2). Im Bereich des Internets bildeten Angebote mit pornografischen Darstellungen nach wie vor den Schwerpunkt der Prüftätigkeit. Neu bei der Verteilung der Telemedien-Verstöße im Berichtszeitraum ist, dass fast ebenso viele Angebote aufgrund entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte Verstöße darstellten. Darunter fallen beispielsweise problematische Foren wie “Pro-Ana-Foren”, “Sauf-Foren”, “Ritzer-Seiten” oder “Suizid-Foren”, in denen Ess-Störungen, Alkoholmissbrauch, Selbstverletzungen oder Selbstmord positiv dargestellt und befürwortet werden. Auch Onlinespiel-Angebote prüfte die KJM verstärkt.

– Novelle scheitert, Jugendmedienschutz lebt!

Die geplante Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV), die letztlich aufgrund politischer Umstände scheiterte, hat die Arbeit der KJM im Berichtszeitraum essenziell geprägt. Die KJM unterstützte grundsätzlich die Novellierung. Sie erarbeitete mehrere Stellungnahmen zu den vorgesehenen Neuregelungen und führte – auch auf Anregung der Politik – zahlreiche Gespräche mit allen beteiligten Akteuren, um die geplanten Neuregelungen in der Praxis mit Leben zu erfüllen. Trotz des Scheiterns der Novelle können die Ergebnisse dieser Arbeit nun dazu beitragen, den Jugendschutz zeitgemäß voranzubringen.

– Beförderung von Jugendschutzprogrammen im Fokus

So nutzt die KJM die Dynamik der aktuellen Situation, um die Entwicklung von Jugendschutzprogrammen zu befördern. Erst im Mai veröffentlichte sie neue Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen. Jugendschutzprogramme können Eltern eine Möglichkeit an die Hand geben, Kindern je nach Altersstufe geeignete Internetangebote frei zu schalten und ungeeignete Inhalte zu blockieren. Nach der Publikation der neuen Kriterien ging bereits ein Antrag auf Anerkennung eines Jugendschutzprogramms bei der KJM-Stabsstelle in München ein.

– Durch Dialog zu einem besseren Jugendschutz

Der Grundgedanke des deutschen Ko-Regulierungssystems ist es, die Anbieter bei ihrer Verantwortung abzuholen. So baut die KJM seit ihrem Bestehen auf konstruktiven Dialog und Transparenz ihrer Entscheidungen. Nicht nur, um einen ergebnisorientierten Austausch mit allen am Jugendschutz-System Beteiligten sicherzustellen, sondern auch, um die wichtige gesellschaftspolitische Diskussion über den Jugendmedienschutz zu intensivieren. Deshalb suchte die KJM jüngst auch nachhaltig den Dialog mit der “Netzgemeinde”. Die dabei oft gehörten – und nicht selten auf Fehlinformationen beruhenden – absoluten und populistischen Forderungen sind aber, gerade in Bezug auf den Jugendschutz im komplexen Medium Internet, kontraproduktiv. Aber weil es um die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft geht, nämlich auf Kosten von Kindern und Jugendlichen, wird die KJM den Dialog weiter fortsetzen.

Die gedruckte Version des Vierten Berichts der KJM können Sie kostenfrei per Mail unter stabsstelle@kjm-online.de anfordern.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

die Leiterin der KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, Tel. 089/63808-262
oder E-Mail stabsstelle@kjm-online.de.

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