RNZ: Zweiter Klasse



Heidelberg (ots) – Von Klaus Welzel

Endlich – nach neun Monaten ist Roman Polanski wieder ein freier Mann. Das erleichtert aus irgendwelchen Gründen das halbe intellektuelle Europa. Denn anders als im Fall von Priestern oder Lehrern der Odenwaldschule genießt der Star-Regisseur einen gesellschaftlichen Strafbonus. In etwa so wie Wetterfrosch Kachelmann, dem ja auch viele Menschen eine Vergewaltigung nicht zutrauen, weil er immer so sympathisch im Fernsehen auftrat. Dabei besteht kein Zweifel: Polanski hat eine 13-Jährige mit Drogen gefügig gemacht und vergewaltigt. Lang ist’s her. Das Opfer hat ihm verziehen. Die amerikanische Justiz jedoch nicht. Da Polanski sich rein formal seiner Strafe entzog, wäre die Tat auch in Deutschland wohl nicht verjährt. Der 77-Jährige kommt aber frei, weil die USA die Herausgabe eines ihn womöglich entlastenden Protokolls verweigerten. Ein Freispruch zweiter Klasse also. Aber auch einer, der den Verdacht nahelegt, der Künstler sei im Grunde nur ein Opfer der amerikanisch-schweizerischen Missstimmungen rund um das Bankgeheimnis geworden. Jetzt, wo die Fronten geklärt sind, darf auch der Regisseur wieder gehen. Um das Opfer oder die Gerechtigkeit ging es in diesem Fall nie. Die juristische Aufarbeitung ist insofern nicht einmal drittklassig.

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Rhein-Neckar-Zeitung
Manfred Fritz
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