Düsseldorf (ots) – Die Deutsche Telekom hat bei der Aufarbeitung
ihrer Spitzelaffäre ihren früheren Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel
und ihren früheren Vorstandschef Kai-Uwe Ricke gezielt bei der Bonner
Staatsanwaltschaft belasten lassen. Die Möglichkeit dazu lieferte
Zumwinkel offenbar selbst. Nach Informationen der Rheinischen Post
(Montagausgabe) hat der Telekom-Vorstand den früher für den Konzern
tätigen Düsseldorfer Staranwalt Michael Hoffmann-Becking ausdrücklich
von seiner anwaltschaftlichen Schweigepflicht entbunden. Dessen
Aussagen bei der Staatsanwaltschaft legen nun den Schluss nahe, das
Zumwinkel und Ricke früher von den Spitzelaktionen im Konzern
wussten.
Der Chef-Jurist der Telekom, Manfred Balz, soll bereits vor knapp
einem Jahr erfahren haben, dass Anwalt Hoffmann-Becking als früherer
Rechtsberater von Ricke und Zumwinkel einiges über die Spitzenaffäre
wusste. Nach Informationen der Zeitung kam die Telekom-Spitze auf die
Idee, Hoffmann-Becking könne etwas von der Affäre wissen, als dieser
ausgerechnet im Auftrag von Zumwinkel Ende Mai 2008 mit Chef-Jurist
Balz über die aufgeflogene Affäre sprach. Dabei fand Balz zufällig
heraus, dass Hoffmann-Becking nicht von Zumwinkel bezahlt wurde,
sondern von der Telekom. Dieser entscheidende Unterschied gab Balz
das Recht, Hoffmann-Becking von der Schweigepflicht zu entbinden und
über die internen Vorgänge aus 2005 zu befragen. Als Hoffmann-Becking
daraufhin erzählte, dass Zumwinkel und Ricke im Herbst 2005 offen vom
illegalen Bespitzeln von Aufsichtsräten und Journalisten geredet
hatten, schickte Balz ihn zur Staatsanwaltschaft Bonn.
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