Düsseldorf (ots) – Italien bleibt ein Rechtsstaat, in dem nicht
jeder machen kann, was er will. Das beruhigt das Volk und verschafft
dem Regierungschef unruhige Zeiten. Silvio Berlusconi wollte mit
einem Gesetz erreichen, dass die Inhaber der höchsten Staatsämter
während ihrer Amtszeit nicht mit Gerichtsverfahren belästigt werden
können. Das wäre vor allem ihm selbst zu gute gekommen und hätte ihn
unter Artenschutz gestellt. Das Verfassungsgericht hat dem wohl einen
Riegel vorgeschoben und das Gesetz für verfassungswidrig erklärt.
Damit ist der Regierungschef nicht vor Strafverfolgung geschützt. Das
könnte das politische Ende des virilen Staatsmannes sein, der in
letzter Zeit mehr durch pikante Aspekte seines Privatlebens
Schlagzeilen machte, als durch handfeste Politik in der globalen
Finanz- und Wirtschaftkrise.
Berlusconi bekommt gravierende Probleme, denn ihm drohen nun mehrere
Wiederaufnahmeverfahren wegen Korruption und Beeinflussung der
Justiz. Sollte die italienische Justiz wirklich die Kraft dazu
finden, muss Berlusconi sein Amt niederlegen. Ein Regierungschef als
Angeklagter vor Gericht würde das Ansehen des Staates beschädigen. Er
würde die Glaubwürdigkeit des Amtes ruinieren und Italien
international schwächen.
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