Düsseldorf (ots) – Der Fall des angeblichen Kinderschänders aus
Viersen, der jetzt auf richterliche Anordnung freigelassen werden
musste, lässt den Atem stocken. Wie mag den missbrauchten Kindern und
ihren Eltern zumute sein, die jetzt ohnmächtig damit rechnen müssen,
diesem Mann auf offener Straße zu begegnen? Was sind das für Richter,
die so etwas ermöglichen?, werden sich viele Menschen im Land fragen.
Geht der Schutz des mutmaßlichen Täters vor dem Schutz der jungen
Opfer?
Dieser Fall scheint sich als doppelter Justizskandal zu entpuppen.
Dass die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach neun Monate für ihre
Ermittlungsarbeit brauchte, ist nicht nachzuvollziehen, auch wenn die
Personaldecke dünn sein mag. Mindestens genau so schlimm ist
allerdings, dass das zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf die
Freilassung anordnete, nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit
beendet und Anklage erhoben hatte.
Sicher: Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist
die Zeit, die ein Beschuldigter in Untersuchungshaft sitzen darf, auf
sechs, allenfalls neun Monate begrenzt. Ausnahmen sind aber dennoch
möglich. Das OLG hat diesen Ermessensspielraum nicht genutzt. Das
verstehe, wer will.
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