Rheinische Post: Großzügige Abschiebepraxis Von Detlev Hüwel



Düsseldorf (ots) – An Zufälle mag man nicht so recht glauben, wenn
sich die Union  zwei Monate vor der Landtagswahl in NRW  in einer
“Düsseldorfer Erklärung” bundesweit für eine schärfere Gangart
gegenüber straffällig gewordenen Ausländern stark macht. Das weckt
Erinnerungen an den Wahlkampf in Hessen, bei dem Roland Koch mit dem
Thema Jugendkriminalität zu punkten versuchte.
Doch die Nähe zum Wahlkampf ist kein hinreichender Grund, den Vorstoß
der Unionspolitikern aus Bund und Ländern abzutun. Das geltende
Recht, wonach ein ausländischer Täter zu einer mindestens
dreijährigen Haftstrafe verurteilt sein muss, bevor man ihn
abschieben kann, wirkt tatsächlich ziemlich großzügig.
Der Ansatz der Unionspolitiker geht daher in die richtige Richtung.
Allerdings gilt es dabei, wichtige Details zu berücksichtigen. Sie
betreffen den Ausländerstatus (nur geduldet oder anerkannter
Asylant?) und nicht zuletzt die Frage, ob im Heimatland des
Straftäters die Todesstrafe droht.
Zu Recht bestehen die Unionspolitiker zudem auf einer raschen,
gerichtsfesten Neuregelung für die Datenspeicherung. Es kann nicht
sein, dass Kriminelle, die sich trickreich der modernen
Kommunikationsrtechnik bedienen, Profiteure der jüngsten
Rechtsprechung sind. Hier ist Eile geboten.

Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303  

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