Düsseldorf (ots) – von Ulli Tückmantel
Das Landgericht Essen hat den früheren Star-Chirurgen Christoph
Broelsch wegen Bestechlichkeit, Betrug und Steuerhinterziehung zur
gleichen Strafe verurteilt wie gestern das Landgericht Memmingen
einen Kühlhausbetreiber, der mit der Umetikettierung von 313 Tonnen
ungenießbarer Schlachtabfälle ein Vermögen verdient hat. Ist das
gerecht?
Ja, ist es. Denn mit der Verurteilung von Christoph Broelsch zu drei
Jahren Gefängnis haben die Richter am Essener Landgericht kein
Exempel statuiert. Sie haben auf den Ex-Chefarzt lediglich die
Maßstäbe des Rechts angewandt, über das der Star-Chirurg sich bis zum
letzten Verhandlungstag erhaben glaubte und wohl auch weiter glaubt.
Der Vorsitzende Richter bezeichnete Broelschs Verhalten als
verwerflich und unerträglich. Es mag ja sein, dass Christoph Broelsch
die drohende Haftstrafe, den Verlust seiner Pension und die
Aberkennung des Bundesverdienst-Kreuzes als ungerechten tiefen Sturz
empfindet faktisch widerfährt ihm lediglich das Recht, das für ihn
wie für alle gilt. Und das sieht aus gutem Grund nicht vor,
prominenten Straftätern für frühere Verdienste gleich welcher Art
einen Bonus einzuräumen. Recht hat nichts mit Aufrechnen zu tun, aus
herausragenden Leistungen leiten sich keine Sonderrechte ab.
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