Rheinische Post: Fahrlässiges OLG



Düsseldorf (ots) – Ein Kommentar von Reinhold Michels:

Der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm, der einem auf Kinder fixierten Sexualtäter die Freiheit bescherte, ist in Teilen haarsträubend. Man kann ihn menschenrechts-verletzend nennen: zum Schaden einer missbrauchten Siebenjährigen und zum Nutzen eines Triebgestörten. Das OLG hat in Kenntnis untauglicher psychiatrischer Gutachten zur Gefährlichkeit eines Sicherungsverwahrten nicht etwa neue Expertisen verlangt. Das allein war grob fahrlässig. Geradezu zynisch liest sich die OLG-Festellung, bei den bisherigen Missbrauchs-Taten habe es sich – die erwähnten Details legen das Gegenteil nahe – “um Sexualstraftaten ohne Gewalt” gehandelt. Auch deshalb sei es unverhältnismäßig, die Sicherungsverwahrung aufrecht zu erhalten. Der Gerichtsbeschluss atmet den Geist des täterorientierten Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Von dem Geist, besser: Ungeist lässt sich seit seiner Mai-Entscheidung zur Sicherungsverwahrung leider auch das sonst hoch geschätzte Bundesverfassungsgericht leiten. Pauschale Justizschelte wäre falsch, hatte doch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf so eindringlich wie vergebens darauf gedrungen, dass der gefährliche Mensch untergebracht bleibe und therapiert werde.

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