Düsseldorf (ots) – Ein Kommentar von Ulli Tückmantel:
Die Verständlichkeit eines Zeichens ist nicht von unbegrenzter
Haltbarkeit. Wenn Verkehrsteilnehmer zu rätseln beginnen, ob im roten
Dreieck vor einem Bahnübergang oder vor einem herrenlosen Jägerzaun
gewarnt wird, hat das Zeichen seine Funktion verloren. Vor allem
Verkehrsschilder müssen aber eindeutig sein, ihre Bedeutung darf
keine Interpretations-Spielräume zulassen. 1939 wurde in Deutschland
ein dreieckiges, blaues “Halt”-Schild mit rotem Rand eingeführt. 1953
wurde es um den Zusatz “Vorfahrt achten!” ergänzt. 1971 wurde es im
Zuge der internationalen Vereinheitlichung ganz abgeschafft, seitdem
heißt es auf einer achteckigen roten Fläche einfach “Stop”. Das
Stopp-Schild mit nur einem “p” überlebte wundersamer Weise bislang
sogar die Rechtschreibreform. Was das Bundesverkehrsministerium
geritten hat, im vergangenen September lauter Verkehrsschilder für
ungültig zu erklären, bei denen sich seit 1992 lediglich minimal das
Design geändert hat, die aber nichts von ihrer Verständlichkeit
eingebüßt haben, muss man nicht verstehen. Der Gesetzgeber muss
diesen Unfug lediglich rückgängig machen oder den Kommunen die Kosten
für Umrüstungen erstatten, die viel mit Blech, aber wenig mit
Bedeutung zu tun haben.
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