Baierbrunn (ots) – Seit Juli 2008 steht jedem gesetzlich
Krankenversicherten ab 35 Jahren alle zwei Jahre eine kostenlose
Hautkrebsuntersuchung zu. Aber nicht alle zu diesem Vorsorgecheck
berechtigten Ärzte sind glücklich darüber, denn die Kassen bezahlen
nur die Kontrolle mit dem bloßen Auge. Das halten viele Hautärzte für
zu unsicher und verwenden Spezialgeräte, für die sie eine
Privatgebühr verlangen. Professor Eckhard W. Breitbart, 2.
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention, hält
die gesetzliche Vorgabe für ausreichend: “Ein erfahrener Dermatologe
kann mit bloßem Auge verdächtige Hautläsionen ausreichend gut
erkennen”, sagt er in der “Apotheken Umschau”. Die Entscheidung, ein
Screening mit bloßem Auge anzubieten, sei “goldrichtig”. Bei einer
verdeckten Anfrage bei 175 Hautarztpraxen durch die
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kam aber heraus, dass viele
Ärzte das nicht so sehen. Ein Viertel vergab keine Termine oder erst
nach zweimonatiger Wartezeit. Jede achte Praxis verneinte, dass die
Krankenkassen die Kosten übernehmen. “Wer bereits bei der
Terminvergabe zu Selbstzahlerleistungen gedrängt wird, sollte sich
überlegen, ob er nicht lieber einen anderen Arzt aufsucht”, rät Kai
Vogel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
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