Berlin (ots) – Zur derzeitigen Diskussion um die weitere Erkundung
des Salzstocks Gorleben nach Berg- oder Atomrecht erklären die
Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Katherina Reiche MdB und die zuständige Berichterstatterin für
Endlagerung radioaktiver Abfälle, Dr. Maria Flachsbarth MdB:
Der Streit über die Anwendung von Berg- bzw. Atomrecht ist an
dieser Stelle überflüssig. Sie ist lediglich eine Nebelkerze, die die
Öffentlichkeit wieder verunsichern soll und von denjenigen geworfen
wird, die bislang eine internationale Begutachtung des Salzstocks
verhindert haben. Genau dies wird aber nun die neue Bundesregierung,
über die Anforderungen des Atomgesetzes hinaus, in die Wege leiten.
Die neue Bundesregierung will den Salzstock in Gorleben zu Ende
erkunden lassen. Ein Blick ins Gesetzblatt fördert die Rechtsfindung:
Dies soll unter den Maßgaben des Bergrechts fortgeführt werden – eine
rechtliche Möglichkeit, die im Atomgesetz für “Vorhaben zur
untertägigen vorbereitenden Standorterkundung” in Bezug auf
Veränderungssperren übrigens ausdrücklich erwähnt wird. Fachleute
rechnen damit, dass dies weitere zwei bis drei Jahre dauern könnte.
Erst dann sind alle Befunde erhoben, die es möglich machen zu
entscheiden, ob der Salzstock Gorleben zu einem Endlager für
hochradioaktive Abfälle ausgebaut werden kann. Diese Entscheidung
wird dann zwingend auf Grundlage des Atomgesetzes erfolgen, das ein
umfangreiches Planfeststellungsverfahren, eine
Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine breite Beteiligung und
Information der Öffentlichkeit vorschreibt.
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