Hamburg / Berlin (ots) – Die geplante Verlängerung von
Betriebsplänen zur Erkundung des Salzstockes Gorleben auf Grundlage
des Rahmenbetriebsplanes von 1983 ist “unzulässig”. Das geht aus
einem heute von Greenpeace veröffentlichten Rechtsgutachten der
Bundesregierung vom September 2009 hervor. Bundesumweltminister
Norbert Röttgen (CDU) hatte am vergangenen Montag angekündigt,
Betriebspläne zur Erkundung des Salzstockes in Gorleben auf der
Grundlage von 1983 verlängern zu wollen, obwohl ihm dieses Gutachten
vorliegt. Sollte Umweltminister Röttgen eine Verlängerung des
Betriebsplanes auf der Grundlage des Rahmenbetriebsplanes von 1983
vorlegen, wird Greenpeace gegenüber der Bundesregierung Klage
erheben.
“Klarer geht’s nicht. Das Gutachten belegt, dass Röttgens Vorhaben
illegal ist”, sagt Tobias Münchmeyer, Atom-Experte bei Greenpeace.
“Trotzdem will Röttgen offenbar ein Endlager in Gorleben durchdrücken
- koste es was es wolle.”
Das vom Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger im Auftrag des Bundesamtes
für Strahlenschutz (BfS) erstellte Rechtsgutachten kommt weiterhin zu
dem Schluss: “Eine weitere Erkundung des Bergwerks Gorleben auf
bergrechtlicher Grundlage (…) ist unzulässig”. Als Begründung für
die Unzulässigkeit einer Verlängerung von Betriebsplänen zur
Fortsetzung der Erkundung von Gorleben erklärt das Gutachten: “Durch
die weitgehenden Änderungen des Vorhabens ist die Aufsichts- und
Steuerungsfunktion des Rahmenbetriebsplans 1983 aufgebraucht. Der
Rahmenbetriebsplan 1983 (in Gestalt seiner Verlängerungen) kann daher
keine Rechtsgrundlage für eine weitere bergrechtliche Erkundung des
Endlagerstandortes Gorleben sein; (…).”
“Röttgen muss endlich die Erkundung Gorlebens zu den Akten legen
und den Weg für eine ergebnisoffene Endlagersuche freimachen – ohne
den ungeeigneten Salzstock Gorleben”, so Münchmeyer.
Achtung Redaktionen: Tobias Münchmeyer erreichen Sie unter Tel.
0151-145 330 73, Pressesprecher Patric Salize unter 0171-8780 828.
Das Gutachten kann ab sofort im Internet heruntergeladen werden:
www.greenpeace.de
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