Rabattverträge fordern Patienten und Apotheken / Mögliche Umstellung auf neue Arzneimittel nach dem Jahreswechsel



Berlin (ots) – Patientinnen und Patienten müssen im neuen Jahr
damit rechnen, andere verschreibungspflichtige Arzneimittel in der
Apotheke zu erhalten als bislang. Je nach Krankenkasse können so
genannte Rabattverträge für bestimmte Wirkstoffe oder
Herstellersortimente auslaufen oder neu in Kraft treten. Darauf macht
der Deutsche Apothekerverband (DAV) alle gesetzlich
Krankenversicherten zum Jahreswechsel aufmerksam. Rabattarzneimittel
haben grundsätzlich Vorrang vor anderen Präparaten. Über eine daraus
folgende Umstellung auf ein neues Medikament und dessen Wirksamkeit
können sich die Patienten in allen Apotheken informieren.

Auf medikamentöse Umstellungen infolge von Rabattverträgen müssen
Versicherte allerdings auch innerhalb eines Kalenderjahres gefasst
sein. So hat die AOK in den vergangenen Monaten insgesamt 64
Wirkstoffe europaweit ausgeschrieben, deren Rabattverträge zum 1.
März 2009 in Kraft treten sollen. Auch die DAK sucht derzeit
Rabattvertragspartner unter den Pharmaherstellern für insgesamt 18
Wirkstoffe.

Die 21.500 Apotheken haben die Rabattverträge von Anfang an
unterstützt und somit ihre praktische Umsetzung seit April 2007
ermöglicht. Derweil sorgen Erklärungsbedarf und Logistikprobleme
weiterhin für erheblichen Zusatzaufwand. Rabattarzneimittel haben nur
in Einzelfällen keinen Vorrang, z.B. wenn der Arzt den Austausch
nicht erlaubt, in Nacht- und Notdiensten sowie bei pharmazeutischen
Bedenken.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de.

Pressekontakt:
Christian Splett
Referent Wirtschaftspresse
Tel.: 030 40004-137, Fax: -133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de  

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