Brühl (ots) – Die Propan Rheingas GmbH & Co. KG, einer der
führenden Anbieter für dezentrale Energieversorgung und nachhaltige
Energienutzung im Bereich Flüssiggas, hat den vom Bundeskartellamt
erhobenen Vorwurf, an einem sogenannten Kundenschutzkartell beteiligt
gewesen zu sein, mit allem Nachdruck zurückgewiesen.
Das Bundeskartellamt hatte im Jahre 2005 gegen sieben
Flüssiggasanbieter ein Verfahren eingeleitet und Ende 2007
Bußgeldbescheide mit dem Vorwurf eines Kundenschutzkartells erlassen.
Zeitgleich mit dem Erlass dieser Bußgeldbescheide wurden die
Ermittlungen auf weitere Unternehmen, darunter auch die Propan
Rheingas GmbH & Co. KG, ausgeweitet.
In Form einer Pressemeldung wurde vom Bundeskartellamt in der
vergangenen Woche nun die Öffentlichkeit darüber informiert, dass
“gegen die Westfalen AG, Münster, und die Propan Rheingas GmbH,
Brühl, wegen der Teilnahme an Kartellabsprachen Bußgelder von
insgesamt 41,4 Mio. EUR verhängt” wurden.
“Schon dieses Vorgehen ist äußerst befremdlich, da die Medien
informiert worden sind, bevor uns überhaupt der offizielle
Bußgeldbescheid zugegangen ist”, so Uwe Thomsen, Geschäftsführer der
Propan Rheingas GmbH & Co. KG, in einer ersten Stellungnahme. “Wir
haben in den letzten Monaten ausführlich zu allen Vorwürfen Stellung
genommen und diese vollständig entkräftet.”
Missverständliche Formulierungen rücken Rheingas in ein falsches
Licht
Die jetzt veröffentlichte Pressemitteilung des Bundeskartellamtes
hatte zudem den Eindruck entstehen lassen, als sei es bereits im Mai
2005 auch bei der Propan Rheingas GmbH & Co. KG zu einer Durchsuchung
gekommen, bei der die sichergestellten Unterlagen und Daten ergeben
haben, dass sich führende Flüssiggasanbieter seit 1997 verständigt
haben, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben.
Uwe Thomsen: “Die Pressemitteilung war missverständlich
formuliert: Bei uns hat es keine Hausdurchsuchung gegeben und wir
haben uns an keinen Absprachen beteiligt. Wir haben vielmehr den
Eindruck gewinnen müssen, dass wir insbesondere wegen unserer
Verbandsmitgliedschaft in die Reihe der Betroffenen gestellt wurden.
Aus diesem Grunde haben wir bereits Einspruch gegen den
Bußgeldbescheid eingelegt.”
Auch die Höhe des Bußgeldes steht in keiner Relation zu den
vermeintlichen Gewinnen, die aus der Ordnungswidrigkeit, die man
meint, Rheingas anlasten zu können, entstanden sein sollen. “Das
Bundeskartellamt geht davon aus, dass sogenannte potente
Muttergesellschaften die Bußgelder übernehmen könnten. Dieser
Zusammenhang ist für uns nicht verständlich und rechtlich nicht
haltbar”, so Uwe Thomsen.
Generell hält die Propan Rheingas GmbH & Co. KG die Bildung eines
Kartells für wirtschaftlich unsinnig, da dies ihrem vorrangigen
Unternehmensziel, aus eigener Kraft Wachstum zu generieren und neue
Kunden zu gewinnen, zuwiderlaufen. Auch und gerade deshalb, weil
Wachstum in der hart umkämpften Flüssiggasbranche auch
Verdrängungswettbewerb bedeutet.
Pressekontakt:
Propan Rheingas GmbH & Co. KG
Tanja Laidig
- Stabsstelle Marketing und Kommunikation -
Fischenicher Str. 23
50321 Brühl
Tel.: +49(0)2232-7079-1125
Fax: +49(0)2232-7079-441125
E-Mail: tanja.laidig@rheingas.de
Internet: www.rheingas.de
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