Presserechtliche Information Thomas Gottschalk



Berlin (ots) – Das Manager Magazin meldet heute bezüglich der künftigen Tätigkeit von Herrn Gottschalk für die ARD: “Thomas Gottschalk vervierfacht sein Jahresgehalt”. Weiter heißt es, dass Herr Gottschalk künftig ein Grundgehalt von rund 6 Mio. Euro pro Jahr erhalte. Als Anwalt von Thomas Gottschalk weise ich darauf hin, dass diese Aussagen beide falsch sind. Weder vervierfacht Herr Gottschalk sein Jahresgehalt noch erhält er die vom Manager Magazin benannte Summe. Die Aussagen des Manager Magazins stimmen nicht im Ansatz, entbehren also jeglicher Grundlage. Ich bin beauftragt, gegen das Manager Magazin presserechtliche Schritte einzuleiten. Wir bitten Sie, von einer Übernahme der Berichterstattung unbedingt Abstand zu nehmen.

Prof. Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt

Pressekontakt:

Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
Tel.: 030 – 88 00 150
Fax: 030 – 88 00 15 55
E-Mail: CS@Schertz-Bergmann.de

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