(pressebox) Siegen, 04.05.2009, Roger Schmidt, Technologieberater der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK), gab dem Einzelhandelsausschuss der IHK jetzt einen Überblick über die neuen Spielregeln der Verpackungsverordnung.
Einzelhändler, die Ware als "Eigenmarken" bestellen und verpacken lassen, um sie dann zu verkaufen, müssen nach der neuen Verpackungsverordnung einen Entsorgungsvertrag mit einem zertifizierten Entsorgungsunternehmen abschließen, das die Verantwortung für eine fachgerechte Verwertung der Verpackungen sicherstellt. Vom 1. Mai an müssen sie außerdem eine sogenannte "Vollständigkeitserklärung", kurz "VE", abgeben, in der sie die Jahresmengen angeben. So sollen die Entsorgungskosten den Herstellern der Verpackungen auferlegt werden. In der Praxis wurden Verpackungen aus dem gewerblichen Bereich auch über kommunale Sammelsysteme entsorgt. Soweit der Handel nur fertig verpackte Ware einkauft, ist er nicht betroffen. Doch schon die Abgabe von Plastiktüten fällt unter die neuen Bestimmungen. "Hier sollte sich jeder Händler beim Lieferanten danach erkundigen, ob die Entsorgungskosten bereits bezahlt sind", erklärte Schmidt in seinem Vortrag. "Das ist nicht ohne weiteres zu erkennen. Eine Kennzeichnung – etwa mit dem Grünen Punkt – ist nicht mehr vorgeschrieben".
Mit der Verpackungsverordnung sei Deutschland wieder einmal "Spitzenreiter bürokratischer Vorschriften" kritisierte Hans-Wilhelm Fuchs, der letztmals den Vorsitz im Ausschuss führte. Doch auch dort, wo der Gesetzgeber auf eine Entlastung des Mittelstandes abzielt, trifft er nicht immer ins Schwarze: Bisher bestand für Gewerbetreibende die Verpflichtung, den Namen des Inhabers sichtbar am Geschäftslokal anzubringen. Diese Vorschrift ist im März durch das "Dritte Mittelstandsentlastungsgesetz" aufgehoben worden. "Ein Unding", wie Rudolf König gen. Kersting, Geschäftsführer der IHK, meint. "Es wird ein Vielfaches an Aufwand bedeuten, unseriösen Geschäftemachern das Handwerk zu legen. Diese werden es sein, die die neue Anonymität nutzen werden".
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