Pflicht zur Aus- und Weiterbildung für Kraftfahrer beginnt



(pressebox) Pforzheim, 09.09.2009,

Am 10. September 2009 beginnen die neuen Aus- und Weiterbildungspflichten für Kraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr. Damit tritt die Neuregelung zur Berufskraftfahrer-Qualifikation auch für Lkw-Fahrer in Kraft. Die Regelung für Kraftfahrer im gewerblichen Personenverkehr, also die Busfahrer, gilt bereits seit September vergangenen Jahres.

Wer künftig einen Lkw-Führerschein erhält (Fahrerlaubnis der Klas-sen C1, C1E, C oder CE), muss zusätzlich zum Führerscheinerwerb eine Grundqualifikation nachweisen. Diese ist durch eine erfolgreiche Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer nachzuweisen, wo-bei es folgende drei Möglichkeiten gibt:

- dreijährige Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb mit Abschlußprüfung,
- Erwerb der "großen" Grundqualifikation durch IHK-Prüfung ohne Vorbereitungskurs, aber umfangreicher theoretischer und praktischer Prüfung,
- Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation durch IHK-Prüfung mit Vorbereitungskurs bei einer anerkannten Ausbildungsstätte, Kursdauer 140 Stunden mit Fahrpraxis, nur theoretische Prüfung von 90 Minuten.

Unabhängig davon, ob der Lkw-Führerschein vor oder nach dem Stichtag erworben wurde, müssen Kraftfahrer, die im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzt werden, ihre Kenntnisse alle fünf Jahre durch eine Weiterbildung erneuern. Dieser 35-Stunden-Kurs ohne Abschlussprüfung wird von anerkannten Ausbildungsstätten wie z.B. Fahrschulen angeboten. Wer am 9. September 2009 bereits Inhaber eines Lkw-Führerscheins war, muss die erste Weiterbildung in der Re-gel bis spätestens 9. September 2014 absolvieren. Je nach Ausstel-lungsdatum des Führerscheins kommt aber eine Übergangsfrist bis spätestens 9. September 2016 in Betracht.

Der Nachweis der Berufskraftfahrer-Qualifikation erfolgt durch Eintrag in den Führerschein. Die IHK Nordschwarzwald erteilt nähere Auskünfte und hält auch ein Merkblatt bereit.
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