Pawelski: Frauenförderung gehört in das Frauenministerium



Berlin (ots) – Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat der Frauen- und Familienministerin Kristina Schröder die Zuständigkeit für die Einführung einer Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände abgesprochen. Dazu erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Rita Pawelski:

“Die Aussagen von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, wonach für die Einführung einer Frauenquote dem Familienministerium die Zuständigkeit fehle, sind nicht zutreffend. Wo die Kompetenz und Zuständigkeit für dieses Thema liegt, ist eindeutig. Frauenförderung gehört ins Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zusammenarbeit ist gefragt und kein verspätetes Kompetenzgerangel.

Bundesfamilienministerin Schröder hat in den letzten Monaten hervorragende Arbeit geleistet. Unter Einbeziehung und mit Unterstützung der Koalitionsfrauen und der Bundesministerien für Arbeit, Wirtschaft und Justiz hat das Bundesfrauenministerium in den letzten Monaten intensiv an einer gemeinsam Lösung zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen gearbeitet. Der Gesetzentwurf des federführenden Frauenministeriums wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet.

Der Gesetzentwurf wird in Regelungen des Gesellschafts- und Aktienrecht eingreifen. Kein Gesetz kommt ohne Überschneidungen mit anderen Fachbereichen oder dem Bundesjustizministerium aus. Dies rechtfertigt aber nicht den Wechsel des federführenden Ministeriums, insbesondere wenn ein Thema fast abgeschlossen ist.

Die Idee von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, nun auf der Zielgeraden die Pferde auswechseln zu wollen, ist ein sehr durchschaubares Manöver. Die Gruppe der Frauen wird die Bundesfrauenministerin Kristina Schröder weiter in ihrer Arbeit unterstützen.”

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