Berlin/Hamburg (ots) -
– Staatsvertrag zur Regelung des Glücksspielmarktes wirft neue
Probleme auf und löst die alten nicht – Die Branche ist empört
– Scheinargument der Lottosucht provoziert weitere Klagewelle vor
deutschen Gerichten
“Der aktuelle Entwurf des Glücksspiel-Staatsvertrages ist in vielerlei Hinsicht europarechtswidrig sowie kartellrechts- und verfassungswidrig. Er setzt die erfolglose Geschichte des ersten Staatsvertrages fort. Es ist wissenschaftlich und empirisch erwiesen und gerichtlich bestätigt, dass Lotto nicht süchtig macht”, so Dr. Hans Cornehl, Vorstandsvorsitzender der Tipp24 SE. Dennoch richtet man das Lotteriemonopol weiterhin an vermeintlichen Suchtgefahren aus, um Verbote gegen private Vermittler umsetzen zu können.
Ungefährliches Lotto wird beschränkt – suchtgefährdende Produkte werden liberalisiert
“Umso absurder ist es, dass man am Kiosk Lotto ohne weitere Hürden spielen kann, Lotto im Internet verboten ist und Eurolotto mit enorm hohen Jackpots demnächst in Deutschland erlaubt werden soll”, so Cornehl weiter.
Gleichzeitig öffnet die Politik mit dem aktuellen Entwurf den Markt der suchtgefährlicheren Sportwette und regelt den suchtgefährlichsten Bereich, den vollständig liberalisierten Automatenmarkt, nur ungenügend.
Aber: Der Europäische Gerichtshof hat eindeutig geurteilt, dass besondere Vertriebsformen nur eingeschränkt werden dürften, wenn sie eine besondere Gefahr darstellen. Dies wird von der Politik offensichtlich ignoriert.
Private Vermittler müssen Erlaubnisse für Geschäft einholen – ohne Rechtsanspruch
Bleibt es bei dem Entwurf, müssten auch private Vermittler des ungefährlichen Lotto 32 Erlaubnisse in 15 Ländern für die Vermittlung, für das Internet, TV- und Internetwerbung beantragen. Und dies ohne klare Vergabekriterien und ohne Rechtsanspruch. Cornehl: “Das kommt einem faktischen Verbot gleich.”
Eine Antwort der Europäischen Kommission, die diesen Vertrag absegnen muss, steht noch aus.
Schleswig-Holstein hat ein eigenes, europarechtskonformes Gesetz verabschiedet
Im Gegensatz zu dem nicht tragfähigen Regelungswerk der 15 Länder hat Schleswig-Holstein im September ein eigenes Glücksspielgesetz verabschiedet, das den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes entspricht. Tipp24 wird, sofern sich final nicht alle 16 Bundesländer auf eine Regelung verständigen, ab 2012 über Schleswig-Holstein staatliches deutsches Lotto über das Internet vermitteln. Das Unternehmen wird einen Firmensitz in Schleswig-Holstein gründen.
Konsequenzen bei Verabschiedung des Entwurfs der 15 Länder
Der vorliegende Entwurf wird die Milliardentalfahrt weiter fortsetzen und erneut vor den Gerichten scheitern. Düstere Bilanz der Suchtbegründung bis dato: 14 Milliarden Euro, ein Drittel der Umsätze, sind bei Lotto weggebrochen. Werbe-, Internet- und Vertriebsverbote sind die Ursache dafür. Ein Minus von acht Milliarden an Steuern und Zweckerträgen geht zu Lasten der Länder, des Sports, der Kultur und des Gemeinwohls. Und: Es droht eine Klagewelle. Tipp24 und andere Marktteilnehmer werden im Falle einer Verabschiedung in 15 Ländern die Rechtsstreitigkeiten vor allen Gerichten fortführen und verschärfen.
Werbung für Lotto nicht zulässig – Vernichtung des gesamten Lottomarktes droht
Das OVG Münster hat im September den Rahmen dafür gesetzt, dass im Zuge einer Gefahr allein des Vertriebs von Lotto auch die Werbung dafür nicht zulässig ist, solange der Staat die Suchtargumentation als Begründung für das Monopol beibehält. In Konsequenz bedeutet dies das Aus der Lottoziehung im Fernsehen, den Wegfall jeglicher Hinweise auf Gewinner und gute Zwecke. Lotto ohne Werbung – in Konsequenz letztlich die totale Vernichtung des Lottomarktes in Deutschland. Das kann niemand wollen.
Die Branche hofft, dass sich doch noch alle 16 Bundesländer auf einen gemeinsamen Staatsvertrag einigen werden, der EU-konform ist und allen Marktpartnern gerecht wird.
Über die Tipp24 SE: Die Tipp24 SE (vormals Tipp24 AG) wurde im September 1999 gegründet und hält Beteiligungen an einer Reihe von Gesellschaften in Spanien, Italien und Großbritannien, die die Teilnahme an Glücksspielen aus dem Lotteriebereich über das Internet ermöglichen, insbesondere über die Websites www.ventura24.es, www.giochi24.it, www.mylotto24.co.uk und www.tipp24.com. In Deutschland betreibt die Tipp24 Entertainment GmbH die Spieleplattform www.tipp24games.de. Seit Gründung bis Ende 2008 vermittelte die Tipp24 SE mehr als 1,5 Mrd. Euro an staatliche Lotteriegesellschaften, zuletzt mehr als 330 Mio. Euro pro Jahr. Nach dem erfolgreichen Börsengang in 2005 (Prime Standard) wurde das Unternehmen im Juni 2009 in den SDAX aufgenommen und firmiert seit Dezember 2009 als europäische Aktiengesellschaft.
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