Berlin (ots) – Anmoderationsvorschlag:
Fotos aus der Disco verschicken, den aktuellen Lieblingssong an Freunde weiterleiten oder ein Urlaubsvideo im sozialen Netzwerk online stellen: Mit einem modernen Handy geht das problemlos in ein paar Sekunden. Was viele aber gar nicht wissen: Längst nicht alles ist rechtlich erlaubt. Uwe Hohmeyer verrät Ihnen zum 6. Europäischen Datenschutztag (am 28.01.2012) mehr dazu.
SFX: “Auslöser Handykamera”
Sprecher: Mit der eingebauten Handykamera hat wohl jeder von uns schon mal Fotos geschossen, auf dem Freunde, Bekannte oder auch wildfremde Menschen zu sehen sind. Bleiben diese Bilder in Privatbesitz, ist das auch erlaubt. Sie dann Freunden zu mailen oder in einem Social Network zu posten, geht aber nur unter einer ganz bestimmten Voraussetzung, sagt Daniela Rechenberger vom Informationszentrum Mobilfunk.
O-Ton 1 (Daniela Rechenberger, 0:15 Min.): “Fotos und Filme von Personen sollten Sie immer nur mit deren Einwilligung veröffentlichen. Ansonsten verletzen Sie nämlich das Recht am eigenen Bild. Und besonders problematisch sind heimliche Aufnahmen, weil sie hier auch noch die Persönlichkeitsrechte der Person verletzen.”
Sprecher: Strafbar ist auch das sogenannte “Happy Slapping”, wo meistens Jugendliche Gewalttaten mit der Handykamera filmen und danach ins Internet stellen. Dazu kommt:
O-Ton 2 (Daniela Rechenberger, 0:16 Min.): “Was viele nicht wissen: Nicht nur diese Gewalttaten selber, sondern auch das Weiterleiten der Filme ist strafbar. Und deshalb ganz wichtig: Wenn Sie solche Filme zugeschickt bekommen, informieren Sie bitte die Polizei. Löschen Sie aber die Filme nicht sofort, die werden noch als Beweismittel gebraucht.”
Sprecher: Keine Sorgen muss sich machen, wer übers Handy “normale” Filme anschaut, Zeitungen und Bücher liest oder Musik anhört. Aber Vorsicht: Das alles ist in der Regel urheberrechtlich geschützt und…
O-Ton 3 (Daniela Rechenberger, 0:10 Min.): “…die Weiterleitung ist nur erlaubt, wenn der Rechteinhaber das gestattet. Das ist aber eher selten, und deshalb dürfen Sie Ihren Lieblingssong meistens nicht weiterleiten.”
Sprecher: Privatkopien dagegen sind erlaubt, dabei bitte aber keinen Kopierschutz knacken. Das ist verboten. Zwingend geboten dagegen ist es, sein Smartphone mit einem Anti-Virenprogamm und einer Firewall vor Datendiebstahl zu schützen. Und:
O-Ton 4 (Daniela Rechenberger, 0:25 Min.): “Schalten Sie die Bluetooth-Funktion Ihres Handys ab, wenn Sie diese nicht nutzen. Laden Sie Ihre Apps nur bei vertrauenswürdigen Anbietern und notieren Sie sich die sogenannte IMEI-Nummer Ihres Handys. Falls das Gerät nämlich einmal verloren geht, können Sie das anhand dieser Nummer identifizieren lassen. Die IMEI-Nummer ist eine Gerätenummer, fünfzehnstellig, und Sie finden sie meist auf dem Akku oder dem Handy-Gehäuse.”
Abmoderationsvorschlag:
Für alle, die das alles noch mal in Ruhe nachlesen wollen: Klicken Sie einfach mal im Internet auf www.izmf.de. Dort finden Sie alle Datenschutztipps und viele weitere Infos rund ums Thema Mobilfunk.
Die Manuskripte für das Interview und die Umfrage senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu. Wenden Sie sich dafür bitte an
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Pressekontakt:
Daniela Rechenberger
Pressesprecherin
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Fax: 030-2091698-11
E-Mail: daniela.rechenberger@izmf.de
Web: http://www.izmf.de
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