Rostock (ots) – Drei Jahre und fünf Monate soll der Wirt Aytac G.
nun ins Gefängnis, weil er einem 16-Jährigen in einer Irrsinns-Wette
45 harte Schnäpse ausschenkte. Eigentlich ein mildes Urteil, denn
Aytac G. war offenbar, was die Verletzung des Jugendschutzes angeht,
ein Gewohnheitstäter: Laut Anklage hat er innerhalb von zwei Jahren
in 173 Fällen trotz geltenden Verbots Alkohol an Jugendliche
ausgeschenkt. Ganz unerträglich die Aussage seines Anwalts, sein
Mandant habe ja gar nicht gewusst, dass hartes Akkord-Kampftrinken zu
Atemlähmungen und Herzstillstand führen und damit tödlich sein kann.
Wie kann eigentlich einer eine Lizenz zum Alkoholausschank erhalten,
ohne über die Wirkungen dieser so beliebten Volksdroge nachweislich
informiert zu sein?
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Ostsee-Zeitung
Thomas Pult
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