OLG Düsseldorf hebt einstweilige Verfügung gegen Drehs mit versteckter Kamera im RTL-Prozess auf



Köln (ots) – Mit dem heute ergangenen Urteil hat das
Oberlandesgericht Düsseldorf die einstweilige Verfügung des
Landgerichts Düsseldorf gegen die Anfertigung versteckter
Kamerabilder durch RTL in einer Arztpraxis in Düsseldorf aufgehoben.
In dem Urteil des OLG heißt es wie folgt: “Die einstweilige Verfügung
des Landgerichts Düsseldorf vom 14.07.2009 wird aufgehoben und der
Antrag des Antragstellers auf ihren Erlass zurückgewiesen.”
Rechtsanwalt Prof. Dr. Elmar Schuhmacher, der den Sender in diesem
Fall beraten hat, bezeichnet das Urteil als “Sieg für den
investigativen Journalismus!”

Auslöser für den Rechtsstreit waren Filmaufnahmen mit versteckter
Kamera in einer Düsseldorfer Arztpraxis. Dabei recherchierte ein
RTL-Team, wie leicht man in Deutschland an verschreibungspflichtige
und Sucht gefährdende Medikamente wie Psychopharmaka oder starke
Schmerzmittel kommen kann. Nachdem die als Patientin auftretende
Redakteurin vom Arzt auch ein entsprechendes Rezept erhielt und die
Aufnahmen am 29. Juni 2009 in “EXTRA” zum Thema “Gedopt am
Arbeitsplatz” verfremdet ausgestrahlt wurden, versuchte der Arzt ein
grundsätzliches Verbot der Anfertigung von Aufnahmen in seiner Praxis
zu erwirken.

Prof. Dr. Elmar Schuhmacher: “Das Urteil des OLG belegt, dass RTL
hier rechtmäßig agiert, wenn man auch weiterhin im Interesse der
Zuschauer solche Drehs macht. Das von RTL erstrittene Urteil
garantiert den elektronischen Medien auch weiterhin die Freiheit
solcher Recherchemethoden.”

Rückfrage. Heike Schultz, Tel.: 0221/456 4221; E-Mail:
heike.schultz@rtl.de

  

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