Hamburg/Dresden (ots) – Es gibt wieder gute Nachrichten für Kapitalanleger. Das Oberlandesgericht Dresden hat festgestellt, dass ein Kunde der GRE Global Real Estate AG nicht richtig über die Risiken der atypisch stillen Beteiligung aufgeklärt wurde und hat das Unternehmen deshalb zum Schadensersatz verurteilt. Es muss alle Zahlungen zurückerstatten und darf keine weiteren Forderungen stellen. Das Urteil wurde von Rechtsanwalt Andreas Köpke von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte erstritten, die über eine Interessengemeinachaft über 100 Geschädígte betreut.
Der Anleger wurde nach der Überzeugung des Gerichts nicht über die Möglichkeit des Totalverlustes informiert. Zudem befand das Gericht, dass die Klausel in den Beitrittserklärungen, mit der der Anleger den (vermeintlichen) Empfang des Prospekts und die (vermeintlich) ordnungsgemäße Aufklärung über die Risiken bestätigt hat, für unwirksam. Rechtsanwalt Andreas Köpke: “Das ist eine bahnbrechende Entscheidung, die sehr vielen Anlegern zukünftig die Durchsetzung ihrer Forderungen erleichtern könnte.”
Das Urteil ist nicht die erste Entscheidung gegen die Immobilien-Projektentwicklerin. BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte hat bereits vor dem Landgericht Zwickau einen anderen Schadensersatzanspruch erfolgreich durchgesetzt. In dem Verfahren wurde die GRE Global Real Estate AG verurteilt, weil der Kunde auch in diesem Fall nicht richtig über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurde.
Atypisch stille Gesellschaftsbeteiligungen wie die der GRE Global Real Estate AG sind nämlich hochriskant. Die Anleger können das ganze Geld und es gibt keine gesicherte Renditeaussicht und sie haben keinen Anspruch darauf, die Beteiligung vorläufig zu beenden oder zu verkaufen. Deshalb ist Rechtsanwalt Köpke auch der Meinung, dass sich diese Kapitalanlagen ganz grundsätzlich nicht für die Altersvorsorge eignen.
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