Oberlandesgericht Dresden hebt einstweilige Verfügung gegen enviaM auf



(pressebox) Chemnitz, 13.08.2009, Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Leipzig gegen enviaM wurde am 11. August vom zuständigen Senat des Oberlandesgerichtes Dresden aufgehoben. In dieser einstweiligen Verfügung hatte das Landgericht enviaM untersagt, die vormaligen Kunden eines auslaufenden Preisgarantieproduktes ( enviaM-vario ) in das neue Preisgarantieprodukt Pro Klima Strom 2011 zu überführen und sie ab dem 1. Juli auch mit diesem Produkt zu beliefern. Es sei denn, so das Landgericht, die Kunden entscheiden sich aktiv, also schriftlich oder telefonisch, für Pro Klima Strom 2011 .

Auslöser für das Urteil des Landesgerichtes war der Antrag eines Wettbewerbers, der sich in seinen Rechten beeinträchtigt sah. Entgegen anders lautender Darstellungen des Wettbewerbers hat das Oberlandesgericht Dresden nicht über die Frage der Zulässigkeit der Vertragsumstellung entschieden. Die einstweilige Verfügung wurde vielmehr aufgehoben, da der Wettbewerber formale Verfahrensvorgaben nicht eingehalten hat. Aus diesem Grund hat das Oberlandesgericht dem Wettbewerber dringend geraten, seinen Antrag wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurückzunehmen.

Beim im Juli 2007 aufgelegten enviaM vario handelte es sich um ein stark nachgefragtes Produkt mit mehrjähriger Preisgarantie. Mit dem vertragsgemäßen Auslaufen der Preisgarantie für das bis dahin angebotene Produkt enviaM vario hatte enviaM allen enviaM-vario- Kunden zum 30. Juni 2009 gekündigt und an Stelle der Grundversorgung ein neues Preisgarantieprodukt angeboten. Dabei handelt es sich um das Produkt Pro Klima Strom 2011.

Pro Klima Strom 2011 garantiert den Kunden stabile Preise (vor Steuern und Abgaben) bis zum 31. Dezember 2011; und das lediglich zu einem Mehrpreis von 6,00 Euro pro Jahr gegenüber der Grundversorgung für einen Privatkunden mit einem im Osten üblichen Durchschnittsverbrauch von 2.500 Kilowattstunden. Die Kunden sind entgegen der Darstellung des Wettbewerbers nicht bis 2011 vertraglich gebunden. Vielmehr verfügen sie über ein verbraucherfreundliches jährliches Kündigungsrecht, während sich enviaM einseitig bis zum 31.Dezember 2011 zu einer Preisgarantie verpflichtet hat. Es handelt es darüber hinaus um ein Klima schonendes Produkt, da der Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energien und Kernenergie erzeugt wird. Das Produkt kommt sehr gut an: Mehr als 100.000 Kunden haben sich seit der Einführung im November 2008 aktiv für ProKlima Strom 2011 entschieden.

Um den Kunden den Wechsel zum neuen Preisgarantieprodukt Pro Klima Strom 2011 so bequem wie möglich zu machen, hatte enviaM ihren Kunden angeboten, einfach durch weiteren Strombezug in das neue Produkt zu wechseln. Hierüber hat das Unternehmen die Kunden im Anschreiben zur Kündigung des enviaM-vario-Vertrags frühzeitig informiert. Darin hieß es wörtlich: Wenn Sie mit der Umstellung einverstanden sind, müssen sie nichts tun."
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