NRZ: Zum EuGH-Urteil über befristete Arbeitsverhältnisse – von PETER HAHNE



Essen (ots) – Wer mehr aus Luxemburg erwartet hatte, musste zwangsläufig enttäuscht werden. Denn der EuGH hatte nur die Vereinbarkeit der deutschen Rechtspraxis mit dem Europarecht zu prüfen. Für die Arbeitsgesetzgebung in Deutschland ist immer noch die Bundesregierung zuständig. An sie geht deshalb die Forderung, dem zunehmenden Missbrauch mit den Jobs auf Zeit einen Riegel vorzuschieben. Gewiss: Unternehmen brauchen Flexibilität, um auf schwankende Auftragslagen reagieren zu können. Wenn aber heute mehr als jede zweite Neueinstellung nur noch zeitlich befristet erfolgt, ist das ein klares Warnsignal, dass da etwas gewaltig schief läuft. Die Last der Anpassung an die Globalisierung liegt inzwischen sehr einseitig bei den Arbeitnehmern. Wie sollen junge Menschen eine Familie gründen, ein Haus bauen, sich selbstbewusst bei ihrer Arbeit entfalten, wenn sie sich nur noch von einem Jahresvertrag zum nächsten hangeln? Es gibt im deutschen Arbeitsrecht die Rechtsfigur der Probezeit – sie reicht aus, um neue Beschäftigte eine Weile zu beschnuppern.

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