Neues Gutachten: Zulassung für Gen-Kartoffel rechtswidrig / Greenpeace: Bundesregierung muss Anbau in Deutschland verbieten



Berlin (ots) – 26. 3. 2010 – Greenpeace belegt mit einer neuen
Rechtsexpertise, dass Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner
(CSU) den Anbau der umstrittenen Gen-Kartoffel in Deutschland
vorläufig untersagen muss. Der Grund: Die neue EU-Kommission hat mit
der Zulassung der Gen-Kartoffel “Amflora” des BASF-Konzerns Anfang
März gegen die Freisetzungsrichtlinie und damit gegen europäisches
Recht verstoßen. Sie hätte keine Gen-Pflanze mit einem
gesundheitsgefährdenden Antibiotika-Resistenz-Gen genehmigen dürfen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), CSU-Parteichef Horst Seehofer
und der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle können jetzt nicht länger,
wie noch im Koalitionsvertrag vereinbart, die Einführung der
BASF-Kartoffel unterstützen und ihren Anbau hinnehmen.

“Die Gen-Kartoffel ist riskant und überflüssig, ihre Zulassung
rechtswidrig”, sagt Barbara Kamradt, Gentechnik-Expertin von
Greenpeace. “Mittlerweile gibt es Kartoffeln mit ähnlichen
Eigenschaften ohne Gentechnik. Die Regierung darf keine ökologischen
und gesundheitlichen Risiken eingehen, nur um einem Konzern einen
Gefallen zu tun. Sie muss den Anbau verbieten und gegen die
EU-Kommission klagen.”

Die EU-Kommission hat mit der Zulassung ignoriert, dass in der EU
seit dem Jahr 2004 keine Pflanzen mit gesundheitsgefährdenden
Antibiotika-Resistenz-Genen zum Anbau zugelassen werden dürfen. Das
gesundheitliche Risiko sieht auch Professor Uwe Frank, Experte für
Antibiotikaresistenzen und Krankenhaushygiene vom
Universitätsklinikum Freiburg gegeben: “Antibiotika-Resistenzen sind
bereits jetzt ein ernst zu nehmendes Problem. Das hier betroffene
Antibiotikum Kanamycin gehört zu einer Substanzklasse, die in der
Behandlung lebensbedrohlicher Infektionen wie Tuberkulose eine
wichtige Rolle spielt. Eine mögliche Übertragung der Resistenzgene
von den Pflanzen auf Bakterien ist nicht auszuschließen. Dieses
Risiko sollte man nicht eingehen.”

Nicht darauf setzen, dass schon nichts passieren wird

Die fehlerhafte Prüfung der ökologischen Risiken der Gen-Kartoffel
widerspricht ebenfalls EU-Recht. Sie wurden im Vorfeld nicht
umfassend untersucht und sollen nun zum Großteil durch Beobachtung
während des kommerziellen Anbaus beurteilt werden. Auch dies verstößt
gegen die EU-Freisetzungsrichtlinie. Für die Autorin des Gutachtens,
Rechtsanwältin Dr.  Michéle John aus Hamburg, ist klar: “Menschliche
Gesundheit und Umwelt haben im europäischen und deutschen
Gentechnikrecht einen hohen Stellenwert. Da auch nach der Zulassung
wissenschaftliche Bedenken hinsichtlich der schädigenden Auswirkungen
bestehen, muss die Bundesregierung umgehend handeln. Sie muss die zur
Verfügung stehenden Rechtsmittel, insbesondere die Schutzklausel, zur
Gefahrenvorsorge aktivieren.”

“Amflora” wurde erst nach 13 Jahren zugelassen. Sie darf angebaut
und technisch verwertet, aber auch für die Tierfütterung und – bis zu
einem Verschmutzungsgrad von 0,9 Prozent – für Lebensmittel verwendet
werden. Amflora produziert besonders viel Stärke, die als Rohstoff
für technische Produkte wie Kleister und Beton benötigt wird. Sie
soll in diesem Jahr in Deutschland, Schweden und Tschechien angebaut
werden.

Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Barbara Kamradt, Tel.
0171-8780834 , und Pressesprecher Michael Hopf, Tel. 0171-8780 835.
Fotos unter 040-30618-376/-377. Internet:
www.greenpeace.de/stoppt-gentechnik

  

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