Neues Deutschland: zur Haftbeschwerde der Anwälte von Beate Zschäpe



Berlin (ots) – »Mit Recht gegen Rechts« – unter diesem Motto hat das Bundesjustizministerium jüngst einen Schülerwettbewerb ins Leben gerufen. Man will Ideen gegen Rechtsextremismus fördern und kreative Streiter für Demokratie auszeichnen. Gut so, jede Initiative kann helfen, die Gefahr von Rechtsextremismus deutlich zu machen. Doch dieser Tage scheint es eher, als arbeiteten Recht und Gesetz gegen Demokratie und für Rechtsextremisten. Beate Zschäpe, die Überlebende der mörderischen Zwickauer Terrorzelle, könnte bald legal aus der Haft entkommen. Trotz tiefem Abscheu gegenüber ihr und ihrem Nazihaufen: So ist das, wenn die Beweise für persönliche Schuld nicht ausreichen. Fragt sich nur, ob die Zuständigen alles unternommen haben, um Beweise zu finden, zu sichern und sie gerichtsfest zu machen? Das, was Verfassungsschutz, Polizei und Justiz bislang im Kampf gegen Neonazis boten, lässt kein Vertrauen aufkommen. Im Gegenteil: Es gibt mannigfache Hinweise auf direkte staatliche Unterstützung für rechte Terroristen. Und? Nichts! Alles geht weiter, als hätte man nicht vor Augen, in welches Verhängnis das führt. Gleiches gilt für die Art und Weise, wie Parteien dem Versagen demokratischer Institutionen und Politiker eigenem Fehlverhalten nachgehen. Die Masse verdrückt sich in den Jahresendurlaub, lässt ein paar Oppositionshansel nach einem Untersuchungsausschuss rufen und hofft, die Zeit werde schon alles dem Vergessen überantworten. Leider mit Recht.

Pressekontakt:

Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/2978-1721

Trackback URL

, , , , , , , , , , ,

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Quelle Firmenname) verantwortlich. Dieser ist auch grundsätzlich Urheber, sowie auch für jegliche Bilder und weiteren Materialien in dieser Pressemitteilung.

Blogspan.net (Alexander Baumgärtner) übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

No Comments on "Neues Deutschland: zur Haftbeschwerde der Anwälte von Beate Zschäpe"

Hi Stranger, leave a comment:

ALLOWED XHTML TAGS:

<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Subscribe to Comments