Berlin (ots) – Nicht prinzipiell zu niedrig seien die
Hartz-IV-Regelsätze, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Sie seien
nur nicht »realitäts- und bedarfsgerecht« ermittelt worden. Im
Klartext: Trotz großen Jubels bei Sozialverbänden und Parteien
bedeutet das Urteil nicht, dass die rot-grüne Sozialkatastrophe Hartz
IV als Ganzes gekippt wurde oder dass sich zumindest die Regelsätze
in absehbarer Zeit deutlich erhöhen werden.
Den ursprünglichen Eckregelsatz von 345 Euro hatte die
Bundesregierung mit einer trickreichen Berechnungsmethode genau auf
den bereits eingeplanten Betrag »hinberechnet«: Vom Budget des
ärmsten Fünftels der Erwerbstätigen wurden deren angenommene Ausgaben
etwa für Pelzmäntel und Segelflugzeuge abgezogen – schon war der
Eckregelsatz für »erwerbsfähige Hilfeempfänger« fertig. Diese
Berechnungsgrundlage erklärte das Gericht nun für nicht mit dem
Grundgesetz vereinbar. Wenn die Regierung aber bis zum Jahresende auf
einer neuen Berechnungsgrundlage »rein zufällig« zur gleichen
Regelsatzhöhe wie bisher kommt – und das wird sie im Interesse der
klammen Staatskasse versuchen -, haben Arbeitslosengeld-II-Bezieher
wieder einmal nichts gewonnen.
 Ein Erfolg für Erwerbslose, Sozialverbände und linke Politiker
ist das Urteil dennoch – fordert es doch ein menschenwürdiges
Existenzminimum ein. Dafür kämpfen Kläger und Unterstützer seit
Jahren – in Zukunft mit höchstrichterlicher Rückendeckung.
Pressekontakt:
Neues Deutschland
Redaktion
Telefon: 030/2978-1715
No Comments on "Neues Deutschland: Zu Hartz-IV-Regelsätzen"