Neues Deutschland: Kein Weihnachtsbaum für Hartz-IV-Empfänger



Berlin (ots) – Wenn sich Menschen zu Weihnachten beschenken, dann legen sie ihre Gaben unter den festlich geschmückten Weihnachtsbaum. Damit sich auch Hartz-IV-Bezieher einen solchen Baum leisten konnten, war im Regelsatz auch etwas Geld für einen Weihnachtsbaum vorgesehen. Ein zugegebenermaßen kleiner Beitrag. Doch selbst diesen ließ der Gesetzgeber vor wenigen Monaten aus dem Regelsatz streichen. Dazu muss man wissen, dass sich so ein Hartz-IV-Regelsatz aus vielen Einzelposten zusammensetzt. So ist dort ein monatlicher Betrag für Bekleidung und Nahrungsmittel ebenso vorgesehen wie etwas Geld für Bildung oder Kultur. Zu einem der kleineren Punkte gehörte bislang »Schnittblumen und Zimmerpflanzen«. Dafür waren 3,64 Euro pro Monat eingestellt. Mit diesem Geld sollten die Arbeitslosen auch die Kosten für den Weihnachtsbaum bestreiten. Nun kann man einwenden, dass die Regelsatzberechnung ohnehin willkürlich erfolgt und sich der Gesetzgeber einen ihm genehmen Beitrag zusammenrechnet. Doch es ist auch ein symbolischer Akt, wenn die Bundesregierung »ihren« Langzeitarbeitslosen das Geld für den Weihnachtsbaum streicht. Frei nach Martin Luther: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht Weihnachten feiern. Im gleichen Atemzug strich man den Betroffenen übrigens auch das Geld für Alkohol und Tabak. Denn der Rausch ist jenen vorbehalten, die arbeiten gehen. Vor allem in der Weihnachtszeit entpuppt sich diese Politik als das, was sie ist: bevormundend und herzlos.

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