Bielefeld (ots) – Strafverfolger stöhnen – Datenschützer
jubilieren. Mit diesen knappen Worten lassen sich die Reaktionen auf
das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung
zusammenfassen. Die Positionen sind unversöhnlich. Viele tausend
Bürger sahen sich seit Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu
Recht von “Big Brother” bedroht. Ein wenig ist diese Gefahr durch das
Bundesverfassungsgericht nun gebannt, doch prompt fürchten die
Deutsche Polizeigewerkschaft und der bayerische CSU-Innenminister
Joachim Herrmann wegen der Löschung der Daten nun diverse Todesopfer.
Letzteres erscheint zumindest übertrieben. Die Wahrheit ist
allerdings, dass das vom Bundesverfassungsgericht verfügte Aus für
die Vorratsdatenspeicherung die Arbeit der Ermittlungsbehörden nicht
einfacher, sondern schwieriger macht. Vor allem im Bereich der
organisierten Kriminalität oder im Bereich des Terrorismus nutzen die
international vernetzten Täter heute vor allem moderne
Kommunikationsmittel wie Handys oder das Internet. Erst wenn man
diese Verbindungen offenlegt, kann man die Täter fangen und
verurteilen. Bislang konnten sich die Ermittler – einen richterlichen
Beschluss zur Telekommunikationsüberwachung bei verdächtigen Personen
vorausgesetzt – aus dem großen Pool der Vorratsdatenspeicherung, die
sechs Monate umfasste, bedienen. Damit ist es nach dem Urteil vorbei.
Es bedeutet, dass die Ermittler schneller werden und sich auf die
Daten beschränken müssen, die die Telekomunikationsunternehmen
ohnehin (zum Beispiel für ihre Abrechnungen ) einige Zeit vorhalten.
Der Staat darf nicht zum Ungeheuer werden. Er darf seine Bürger nicht
gläsern machen. Der Preis des Urteils könnte zwar sein, dass der eine
oder andere Verbrecher nicht geschnappt wird. Wir sollten ihn
trotzdem zahlen – er ist das kleinere Übel.
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