Bielefeld (ots) – Die Bilder sind hässlich und sie häufen sich:
Betrunkene Menschen, zum großen Teil Jugendliche und Heranwachsende,
torkeln in lauen Sommernächten in Gruppen durch die Innenstädte. Sie
grölen Parolen, rempeln Passanten an und urinieren ungeniert aufs
Pflaster. Wenn die Polizei gegen diesen Mob einschreiten will,
schlagen ihr nicht nur verbale Aggressionen entgegen. Eine steigende
Zahl von Beamten wurde in letzter Zahl durch alkoholisierte
Gewalttäter nach Flaschenwürfen oder bei Prügelorgien verletzt.
Es ist daher ein durchaus berechtigtes Anliegen, wenn viele Kommunen
auf Abhilfe sinnen. Als eine der ersten hatte Freiburg ein
Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen in der Altstadt erlassen. Doch
die Regelung geht dem Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg zu
weit. Die verfügte “Freiheitseinschränkung” sei nicht gerechtfertigt,
weil nicht jeder Alkoholkonsument automatisch zum Gewalttäter werde.
Formal liegen die Richter mit ihrer Argumentation zwar richtig. Ihr
Hinweis, die Polizei könne ja eingreifen, wenn Gefahr im Verzuge sei,
gibt den “Schwarzen Peter” aber ausgerechnet an jene zurück, die ihn
jetzt ohnehin schon in der Hand haben: Die Polizei soll weiterhin
ihren Kopf hinhalten. Ihr wurde ein schlechter Dienst erwiesen. Es
sei denn, die Politik (der Gesetzgeber) würde klare Regelungen für
ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit treffen. Daran fehlt es
bislang.
In NRW bietet das Ordnungsbehördengesetz den Kommunen einige
Möglichkeiten, Verordnungen zu treffen, um in engen zeitlichen und
räumlichen Grenzen Alkoholverbote zu erlassen. Davon sollten die
Kommunen nach sorgsamer Abwägung Gebrauch machen. Eine generelles
Alkoholverbot in Innenstädten wäre unverhältnismäßig und es würde
auch nicht sämtliche Probleme lösen. Aber es ist wirklich an der
Zeit, den öffentlichen Alkoholexzessen Einhalt zu bieten.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
Jörg Rinne
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joerg.rinne@neue-westfaelische.de
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