Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Ratswahl in Dortmund muss wiederholt werden Blauäugig PETER JANSEN, DÜSSELDORF



Bielefeld (ots) – Die Entscheidung des NRW-Oberverwaltungsgerichts, dass in Dortmund die Ratswahl wiederholt werden muss, ist von Bedeutung weit über die Abläufe in der westfälischen Metropole hinaus. Denn das Gericht hat mit seinem Urteil Lügen und Betrügereien im Wahlkampf eine klare Grenze gesetzt. Wenn Bürgermeister, Kämmerer oder andere Amtsträger die Wähler über wesentliche Tatsachen glatt belügen, dann handeln sie gesetzeswidrig und die Wahl ist ungültig. Und was für Kommunalpolitiker gilt, das muss auch für Bundeskanzler, Ministerpräsidenten und Minister in Bund und Ländern gelten. Natürlich wäre es blauäugig anzunehmen, dass demnächst in Wahlkämpfen nur noch die reine Wahrheit verbreitet und nichts verschwiegen oder vertuscht wird. Aber künftig muss sich jeder Wahlkämpfer, der ein öffentliches Amt innehat, genau überlegen, was er den Wählern erzählt, was er ihnen vorgaukelt und was er ihnen vorenthält. Spannend ist die Frage, ob die beiden Hauptverantwortlichen ungeschoren davonkommen. Schließlich haben sie durch ihre Lügen der Stadt einen Schaden in Millionenhöhe zugefügt.

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