Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Verkehrsgerichtstag Halter in die Pflicht nehmen PETER MLODOCH, GOSLAR



Bielefeld (ots) – Seit Jahren ist sie in der Diskussion, seit Jahren wehrt sich die Autofahrerlobby von ADAC bis zu den Verkehrsrechtsanwälten vehement – und bislang erfolgreich – gegen sie: die Halterhaftung im fließenden Verkehr. Noch müssen in Deutschland Autobesitzer nicht dafür geradestehen, wenn die Fahrer rasen oder drängeln, aber nicht ausfindig gemacht werden können. Nur bei Parksünden wirkt die Ausrede, man sei gar nicht gefahren, längst nicht mehr. Jetzt wagt Verkehrsgerichtstagschef Kay Nehm einen neuen Vorstoß, um die Halterhaftung auszuweiten. Die Unterscheidung zwischen ruhendem und fließendem Verkehr ist in der Tat nicht nachzuvollziehen. Was beim Parken im Halteverbot geht, sollte doch erst recht bei schwereren Verkehrsverstößen möglich sein, insbesondere bei Tempodelikten, von denen erhebliche Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Das ist keine Aufweichung des Prinzips, dass nur derjenige, der eine Tat auch tatsächlich begangen hat, dafür belangt werden kann. Es geht vielmehr nur darum, eine Mitwirkungspflicht des Halters zu schaffen und diese notfalls auch mit einer Geldbuße durchzusetzen. Wer sein Auto anderen überlässt, trägt in gewisser Weise auch die Verantwortung dafür, wenn mit diesem Gefährt die Verkehrssicherheit aufs Spiel gesetzt wird. Als  Halter kann und muss man von seinen Fahrern verlangen, dass sie die Regeln auf den Straßen einhalten. Tun sie es nicht, sollten sie dafür auch finanzielle Konsequenzen tragen.

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