Neue Sicherheitsvorschrift: Seit 7. Februar alle Neuwagen mit speziellem Tagfahrlicht



Köln (ots) – Mit Tagfahrlicht müssen seit dem 7. Februar alle in der EU zugelassenen Neufahrzeuge ausgestattet sein. Dabei handelt es sich um eine Beleuchtung, die während der Fahrt bei Tageslicht automatisch eingeschaltet ist. Mietwagen-Kunden werden bald bei jedem Auto Tagfahrlicht vorfinden, da die Vermieter ihre Flotten häufig erneuern.

Die Vorteile des neuen Tagfahrlichtes: Es macht die Fahrt besonders sicher, da der Wagen besser gesehen wird. Das Unfallrisiko sinkt deutlich, vor allem beim Linksabbiegen, bei Kreuzungsverkehr und schlechten Sichtverhältnissen. Da das Licht nicht so hell sein muss wie das Abblendlicht, können z.B. sparsame LED-Lampen eingesetzt werden. So bleibt der zusätzliche Benzinverbrauch gering.

In einigen beliebten Urlaubsländern müssen Autofahrer grundsätzlich beim Fahren das Licht einschalten. Dabei ist es egal, ob das Auto mit Tagfahrlicht ausgestattet ist, oder lediglich über Abblendlicht verfügt. Diese Länder sind z.B. Dänemark, Italien (außerorts), Finnland, Kroatien und Norwegen. Eine umfangreiche Liste mit allen Ländern finden Interessierte hier: http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1100083%2C%2C

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