Osnabrück (ots) – Die Zellen bleiben zu
Das Urteil des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte zur
Sicherungsverwahrung muss in Deutschland niemanden beunruhigen. Die
Rüge des Gerichts bedeutet nicht, dass Dutzende hochgefährliche
Straftäter kurz vor Weihnachten aus deutschen Gefängnissen entlassen
werden müssen.
Zwar sitzen in den Knästen rund 70 Schwerverbrecher, gegen die
rückwirkend eine unbefristete Sicherungsverwahrung verhängt wurde.
Jedoch ist die Straßburger Auffassung, damit seien deren
Menschenrechte verletzt worden, für die Bundesregierung nicht
bindend. Sie kann und wird Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Die Gefängnistore bleiben also geschlossen – zumindest für die
nächsten Monate.
Bis dahin haben es Bund und Länder selbst in der Hand, der
Straßburger Kritik die Spitze zu nehmen. Denn die Richter stoßen sich
weniger an der Tatsache, dass extrem gefährliche Straftäter in
Deutschland nach verbüßter Haft zur Sicherheit hinter Gitter bleiben
müssen.
Sie monieren im Kern, dass der präventive Einschluss nicht unter
bevorzugten Bedingungen stattfindet und so für die Betroffenen wie
eine Fortsetzung der (abgesessenen) Strafe wirkt. Wenn die
zuständigen Bundesländer hier in der Vollzugspraxis Abhilfe schaffen,
dürften die Chancen für den zweiten Durchgang in Straßburg deutlich
steigen.
Sven Rebehn
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