Neue OZ: Kommentar zu Urteile / Kachelmann



Osnabrück (ots) – Im Sinne des Rechtsstaats

Der Strafprozess gegen Jörg Kachelmann hinterlässt viele Verlierer – der Rechtsstaat gehört nicht dazu. Ein Dreivierteljahr hat das Landgericht Mannheim versucht, sich der Wahrheit zu nähern. Es musste bei einer Annäherung bleiben, weil widersprüchliche Zeugenaussagen und gegensätzliche Gutachten kein klares Bild ergaben.

Die fünf Richter taten deshalb das einzig Richtige: Unbeeindruckt vom medialen Feuerwerk, wendeten sie die goldene Regel des Rechtsstaats an, nach der im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden ist. Natürlich ist es quälend, dass sich der Vorwurf der sexuellen Gewalt nicht klären lässt. Es bleibt das Restrisiko, womöglich einen Vergewaltiger verschont zu haben. Die Alternative aber, einen Menschen auf Verdacht ins Gefängnis zu schicken, kann es in einem Rechtsstaat nicht geben.

Blamiert haben sich im Fall Kachelmann die Mannheimer Staatsanwaltschaft und ein großer Teil der deutschen Medien. Die Ankläger legten sich voreilig fest und ermittelten einseitig. Damit verletzten sie schlicht ihren gesetzlichen Auftrag. Denn die Strafprozessordnung verpflichtet die Behörde, Belastendes wie Entlastendes zu sammeln. Viele Medien wiederum ließen im Laufe des Verfahrens jede Rücksicht auf das Privatleben der Beteiligten fahren. In dieser Hinsicht wird der Kachelmann-Prozess als abschreckendes Beispiel in die Justizgeschichte eingehen, aus dem Juristen wie Journalisten lernen sollten.

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Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

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