Neue OZ: ) Kommentar zu Unterhalt



Osnabrück (ots) – Für Klarheit gesorgt

Die Festlegung eines Mindestbetrags für den Betreuungsunterhalt
kommt nicht nur den Betroffenen, sondern auch den Gerichten zugute.
Denn durch das neue Unterhaltsrecht wurden vor zwei Jahren die bis
dahin geltenden Bewertungsmaßstäbe der Richter praktisch aufgehoben.
Und Jeder Fall ist seitdem ein Einzelfall. In der Folge droht eine
Rechtszersplitterung mit Unterschieden von Gericht zu Gericht und von
Land zu Land. Zumindest in der Frage der Höhe des
Betreuungsunterhalts hat Karlsruhe nun aber für Klarheit gesorgt.

Weniger erfreulich ist allerdings ein anderer Aspekt des gestrigen
Urteils. Der BGH urteilt nämlich, dass gesundheitliche Gründe für den
Unterhaltsanspruch der unverheirateten Frau keine Rolle spielen.
Krankheitsunterhalt könnten nur geschiedene Partner beanspruchen,
ebenso Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit.

Das Ziel der Reformer des Unterhaltsrechts im Jahr 2008, war es
aber erklärtermaßen, eheliche und nichteheliche Kinder auch
hinsichtlich der Unterhaltsansprüche ihrer Mütter gleichzustellen.
Schon damals gab es allerdings eine Diskussion, weil vor allem
konservative Kräfte diese Gleichstellung nur in Bezug auf die Kinder
herstellen wollten, nicht aber in Bezug auf die Frauen. Zumindest für
den Krankheitsunterhalt haben sie sich offenbar durchgesetzt.
Waltraud Messmann

Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207  

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