Osnabrück (ots) – Wider den Raubstaat
Rechtsstaat oder Raubstaat? Genau darum geht es bei der
Entscheidung, ob die Regierung einem Dieb Bankdaten aus der Schweiz
abkauft, die deutsche Steuer-Kriminelle überführen. Wenn Geld alle
Mittel heiligt, dann gibt’s nur eines: Zugreifen! Dann schert nicht
Recht und nicht Gesetz, solange die Kasse stimmt. Wie vor zwei Jahren
unter SPD-Finanzminister Peer Steinbrück. Der schämte sich nicht,
eine gestohlene Steuersünder-Datei aus Liechtenstein zu kaufen. Unter
besonders schändlichen Umständen, weil ausgerechnet der
Auslandsgeheimdienst BND das Hehlergeschäft zum Schaden deutscher
Staatsbürger abwickelte. Befremdlich, ja erschütternd ist, wie
positiv das öffentliche Echo auf solches Raubstaat-Gehabe ausfiel.
Die Regierung liegt falsch, falls sie sich von diesem Echo oder
den hübschen Summen verführen lässt, die sich in Nachahmung von
Steinbrücks Sündenfall bei Hinterziehern eintreiben ließen. Denn mit
welchem Recht dürfte ein Staat, der sich so offensichtlich gemein
macht mit Dieben, von seinen Bürgern Achtung vor dem Gesetz
einfordern? Zu schlechter Letzt wäre dieser Handel politisch eine
Torheit. Er liefe der weit gediehenen Neufassung des
Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz direkt zuwider. Sie wird
dem Fiskus weitreichende Auskunftsrechte bei Schweizer Banken
sichern.
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