Neue OZ: Kommentar zu Schulen / Islam / Justiz



Osnabrück (ots) – Keine religionsfreie Zone

Wer gestern vom Bundesverwaltungsgericht eine Grundsatzentscheidung zur Religionsfreiheit erwartet hat, muss enttäuscht sein. Denn beim Urteil zum muslimischen Gebet eines Berliner Schülers sprach der Vorsitzende Richter Werner Neumann ausdrücklich von einer Entscheidung im Einzelfall. Die Juristen haben die besondere Situation an dem Gymnasium im Berliner Stadtteil Wedding berücksichtigt, sind aber verständlicherweise nicht darüber hinaus gegangen.

Und so wird das immer wieder debattierte, komplizierte Verhältnis von Staat und Religion noch länger in der politischen wie juristischen Diskussion bleiben, nicht allein in der Metropole Berlin, sondern auch auf europäischer Ebene. Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern jedoch zumindest eine Frage klar beantwortet: Religiöse Neutralität bedeutet in Deutschland nicht, dass sich Muslime, Christen, Juden, Buddhisten und Angehörige weiterer Weltreligionen völlig aus der Öffentlichkeit zurückziehen müssen, dass Gebete hierzulande in den Schulen komplett verboten sind und Religion ausschließlich Privatsache wird.

Die Leipziger Richter haben vielmehr ein friedliches, tolerantes Miteinander der religiös aktiven Schüler gefordert. Das muss die Schule zunächst einmal selbst regeln. Doch einer religionsfreien Zone haben die Juristen damit keineswegs das Wort geredet. Es wäre auch ein verkehrtes Verständnis von weltanschaulicher Neutralität.

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Trackback URL

, , , , , , , , , , , , ,

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Quelle Firmenname) verantwortlich. Dieser ist auch grundsätzlich Urheber, sowie auch für jegliche Bilder und weiteren Materialien in dieser Pressemitteilung.

Blogspan.net (Alexander Baumgärtner) übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

No Comments on "Neue OZ: Kommentar zu Schulen / Islam / Justiz"

Hi Stranger, leave a comment:

ALLOWED XHTML TAGS:

<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Subscribe to Comments