Osnabrück (ots) – Erfreuliche Klarstellung
Erneut kochen die Emotionen hoch, wenn es um das Verhältnis von
Schule und Religion geht – und das ausgerechnet wieder in der
deutschen Hauptstadt. Manche Kritik am Urteil des Berliner
Verwaltungsgerichts zu Gebetsräumen hängt mit rein praktischen Fragen
zusammen. Doch Raumprobleme lassen sich irgendwie lösen.
Andere Kritiker dagegen wollen am liebsten alles, was mit dem
gelebten Glauben zu tun hat, strikt aus den Schulen verbannen. Damit
zeigen sie sich jedoch intolerant. Deshalb ist die Klarstellung der
Berliner Juristen zu begrüßen.
Richtig ist: Das Grundgesetz verpflichtet die staatlichen Schulen,
sich weltanschaulich neutral zu verhalten. Ein Schulgebet ist daher
nicht angebracht. Aber diese Pflicht zur Neutralität beißt sich
keineswegs mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit – egal, ob nun
ein strenggläubiger muslimischer Schüler seine religiösen Pflichten
ernst nimmt oder Anhänger anderer Glaubensrichtungen auf ihre Rechte
pochen.
Entscheidend ist jedoch, dass weder Muslime noch Anhänger anderer
Religionen einen besonderen Status genießen dürfen. Die Schule muss
jeden gleich behandeln. Ein gemeinsamer Gesinnungsraum für alle
Interessierten wäre daher eine gute Lösung. So etwas haben etliche
Flughäfen bereits eingerichtet. Und auch der Deutsche Bundestag macht
es längst vor – mit einem Andachtsraum, in dem Christen, Muslime,
Juden, Buddhisten und Anhänger anderer Glaubensrichtungen
gleichermaßen einen Ort zum Beten haben.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: 0541/310 207
No Comments on "Neue OZ: Kommentar zu Religion / Schule / Gebetsräume / Urteil"